Darf man beim "Halten zum Be- und Entladen" das Auto verlassen?
Hallo,
im eingeschränkten Halteverbot ("Parkverbot") darf man bekanntlich nicht parken. Es ist aber erlaubt, zum Be- und Entladen zu halten.
Allerdings heißt es in der StVO: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."
Frage: Wenn ich im Parkverbot zum Be- und Entladen halte und dabei das Fahrzeug verlasse (was die meisten Lieferanten ja tun) - ist es noch ein (erlaubtes) Halten, oder ein (unerlaubtes) Parken?
5 Antworten
erlaubtes Halten, sonst kannst du ja nicht laden.
Ganz so schimm wird das meist nicht gehandhabt.
Die Politessen dreht ihre Runden und wenn du immer noch da stehst wenn sie wiederkommt dann gibt es knöllchen.
das ist gängige handhabung, weil keine Politesse hat da Lust 3 Minuten rumzustehen.
Sobald Du das Fahrzeug verlassen hast, kann die Politesse doch gleich einen Strafzettel machen. Mir geht es um das beim Beladen notwendige Verlassen das Fahrzeuges, nicht um 3 Minuten.
Hallo cuck00,
das unten abgebildete Zeichen 286 ist kein Parkverbotsschild.
Die StVO sagt zur Bedeutung des Zeichens 286:
Quelle: Anlage 2 der StVO
Ge- oder Verbot
- Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
- Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Das bedeutet auf Deine Frage:
- Grundsätzlich darfst Du schon einmal bis zu 3 Minuten halten und dabei auch aussteigen.
- aber dauert das ein oder aussteigen länger (weil zum Beispiel erst ein elektrischer Rollstuhl für den Mitfahrer entladen werden muss) als drei Minuten ist das genauso zulässig,
- wie das Be- und Entladen weit länger als drei Minuten dauern darf. Bei einem großen LKW kann das Be. und Entladen also durchaus mal eine 3/4 Stunden dauern ohne das der Fahrer eine OWi begehen würde
- Ohne Verzögerung heißt aber auch, einfach ewig Zeit lassen oder gar noch zwischendurch Klönschnack halten ist nicht zulässig.
Schöne Grüße
TheGrow
Parken bedeutet, dass Du Dein Fahrzeug länger als 3 Minuten verlässt bzw. nicht bewegst. Stehst Du länger und bewegst Dein Fahrzeug nicht, dann parkst Du. Selbst dann, wenn Du drin sitzt aber es nicht bewegst.
Hallo,
solange du innerhalb einiger Sekunden dein Fahrzeug wegfahren kannst, gilt das nicht als Verlassen des Fahrzeuges.
Viele Grüße
Ist das irgendwo rechtlich so festgelegt, oder ist es einfach die gängige Handhabung?