Baurecht: Wie kann ich den Bau einer Gaube in unserer direkten Nachbarschaft verhindern?
Wie kann ich mich dagegen wehren, dass mein Nachbar eine Dachgaube baut, die im Winter Schatten in mein Wohnzimmer werfen würde? Gibt es einen Verein der mir bei solchen Rechtsfragen/ Rechtsstreitigkeiten weiter helfen kann? Worauf muss ich bei Behördengängen achten? Gibt es andere Wege dem Nachbarn vielleicht einen Kompromiss (z.B. kleinere Gaubenmaße****) in der Frage schmackhaft zu machen?
Für alle Antworten bin ich sehr dankbar, da ich wirklich überhaupt nicht weiß was ich machen kann.
3 Antworten
Gegen die Errichtung von Dachgaupen kann man als Nachbar nur dann vorgehen, wenn eine "nachbarschütztrende Vorschrift" verletzt wird. Das ist bei Gaupen nur dann der Fall, wenn die nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Grenz- und Brandschutzabstände unterschritten werden. Ob dies bei Dir der Fall ist hängt von dem Massen, den Baumaterialien und der jeweiligen Landesbauordnung ab; in jedem Bundesland gibt es dazu unterschiedliche Vorschriften.
Hilfe kommst Du bestimmt nicht bei gutefrage.net; wenn überhaupt kannst Du die Bauaufsicht überreden, die Gaupe zu überprüfen. Du kannst danach zum Verwaltungsgericht gehen; ein Anwaltszwang besteht dort in der ersten Instanz nicht. Bevor Du die Gerichtskosten investierst sollterst Du versuchen, einen erfahrenen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu bekommen, der Dich vor Ort berät und die Masse ermittelt.
Es gibt einen Bebauungsplan bei der Gemeinde. Den holst du dir. Was da drinnen steht ist erlaubt. Dann kannst du dich nur noch mit deinem Nachbarn verständigen. Es gibt kein Recht auf freie Sicht, oder Sonne.Wenn die Bauvorschriften eingehalten werden kann man gar nichts machen. Was heißt hier: "im Winter Schatten in mein Wohnzimmer werfen würde??? Wie soll das denn gehen? Wenn er ein Flachdach machen würde hättet ihr dann mehr Sonne im Winter? Also wirklich!!
Baufachlicher Unsinn. Abstände von Dachgaupen sind nicht im Bauplanungsrecht geregelt.
Dein Nachbar hat sich an die Bauordnung zu halten. Alles was die erlaubt, das darf er auch. Darüber wacht die Untere Bauaufsichtsbehörde. Du könntest z.B. einen Architketen/Bauingenieur vor Ort konsultieren, der beurteuilen kann, ob Dein Nachbar Eure LBO einhält.