Gewährleistung bei Reparatur der Wasserleitung?

3 Antworten

...eher nicht! Wenn die Leckage direkt an dem "neu" (äääähm...wir sprechen hier nicht über "reichlich 2 Jahre sondern über 4!) eingesetztem Bogen entstanden ist, ist vermutlich eher von einem grundsätzlichem Problem bei der Verlegung der entsprechenden Leitung auszugehen, befindet sich das neue Leck lediglich dicht bei diesem neuen Bogen, wird vermutlich das alte Material schon recht geschwächt sein. Nähere Infos oder ein Foto könnten aber zur beurteilung recht hilfreich sein!

Ich sehe keinen Grund, warum du mehr als die normalen 2 Jahre Gewährleistung haben solltest und die sind vorbei. Folglich nein.

... für solche Reparaturen leiste ich mir eine VGV.