Gewährleistung bei Reparatur der Wasserleitung?
Entschuldigung, falsches Datum eingegeben, nicht 2014 sondern 2016.Am 10. April 2016 wurde bei uns ein Leck in einem Bogen der Wasserleitung aus Kupferrohr entdeckt und der entsprechende Auftrag zur Reparatur ausgelöst. Vor ein paar Tagen (14.05.18) haben wir wieder eine feuchte Stelle an der Wand entdeckt und die Leckage suchen lassen. Das Leck befindet sich genau an dem Bauteil, das vor reichlich 2 Jahren zu Reparaturzwecken eingesetzt wurde. Bleiben die Kosten für die neue Reparatur komplett an mir hängen oder habe ich gegenüber dem Installationsbetrieb eine Art Gewährleistungsanspruch?
3 Antworten
...eher nicht! Wenn die Leckage direkt an dem "neu" (äääähm...wir sprechen hier nicht über "reichlich 2 Jahre sondern über 4!) eingesetztem Bogen entstanden ist, ist vermutlich eher von einem grundsätzlichem Problem bei der Verlegung der entsprechenden Leitung auszugehen, befindet sich das neue Leck lediglich dicht bei diesem neuen Bogen, wird vermutlich das alte Material schon recht geschwächt sein. Nähere Infos oder ein Foto könnten aber zur beurteilung recht hilfreich sein!
Ich sehe keinen Grund, warum du mehr als die normalen 2 Jahre Gewährleistung haben solltest und die sind vorbei. Folglich nein.
... für solche Reparaturen leiste ich mir eine VGV.