Wohnwagen auf eigenem Waldgrundstück abstellen?
Ich spiele mit dem Gedanken das Angebot, eines zum Verkauf stehenden Waldgrundstückes anzunehmen. Es ist ein ca. 0,5 ha großes Waldstück in abgelegener Lage. Dürfte ich auf einem solchen Waldgrundstück (das kein ausgewiesenes Bauland ist) einen Wohnwagen abstellen und dort in den Sommermonaten wohnen ? Wie ist die rechtliche Lage dazu in Deutschland ? Geht das rechtlich ? Braucht man dafür eine spezielle Genehmigung ? oder ist das ausgeschlossen ? Bitte keine Mutmaßungen sondern Fakten. Danke.
6 Antworten
Das Aufstellen von Wohnwagen ist baugenehmigungspflichtig, entweder als Gebäude oder als Stellplatz.
Im Außenbereich bekommst Du auf einem Waldgrundstück die Genehmigung weder für das eine noch das andere.
Im Baugebiet kommt es auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes an bzw. auf das Einfügen in die Umgebung (§ 34 BauGB). Danach ist eine Genehmigung unwahrscheinlich.
Und wer es trotzdem tut bekommt meistens Anzeigen von Nachbarn oder Passanten.
Die Antwort findest du im Bau GB (GesetzBuch ) §34,35,36. Kanns es dir auch online bei den Veröffentlichungen suchen. Da es für dauerhaftes Nutzen ausgelegt werden kann ist es untersagt. Alleine schon der Wohnzweck bedarf einer "Nutzungsänderung" Genehmigung. Als nächstes wird auch der Brandschutz eine Rolle spielen. Eine Holzhütte zur Brennholzlagerung darfst du jederzeit ohne Genehmigung bauen, sofern sie gewisse Anforderungen erfüllt. In Bayern wäre nach Landesbauordnung da sogar noch mehr geregelt. Ihr Maurermeister
Wenn Du den Wohnwagen dauerhaft dort abstellen willst, solltest Du Dir auf jeden Fall bei Deiner zuständigen Kommunalverwaltung eine Genehmigung holen! Die meisten Kommunen verlangen dies, weil sie durch diese Regelung private Campingplätze verhindern wollen.
In Deinem Fall greift nicht nur der § 35 BauGB, sondern auch das FFOG. (Gem. Feld- und Flurordnungsgesetz ist das Fahren in Feld und Wald mit Kraftfahrzeugen verboten ist. "Wald ist nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet und darf nicht befahren werden." Ausnahmen gebe es nur für besonders autorisierte Personen. Wer gegen diese Vorschrift verstoße, begehe eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit einer Geldbuße bis 50 000 Euro rechnen.) Mutmaßung: BNatSchG greift sicherlich auch in dein Begehren ein. Ein Wohnwagen - mitten im Wald- das geht doch man gar nicht, würde auch mein persönliches Naturempfinden total beeinträchtigen.
Fakt ist, dass meine Mutter mal ein Gartengrundstück gekauft hat, auf dem ein Wohnwagen stand. Dann wurde sie gezwungen, den Wohnwagen zu entfernen, obwohl der schon seit Jahren dort gestanden hatte.
Das kann aber in den verschiedenene Bundesländern oder sogar verschiedenen Kommunen unterschiedlich gehandhabt werden. Wenn Du hier knallharte Fakten als Antworten bekommts, würde ich mich an Deiner Stelle nicht darauf verlassen. Frag einfach die zuständige Behörde (wer das ist, das ist heutzutage doch herauszufinden).