(Zweit-) Wohnsitz im selbstgebauten Wohncontainer?

8 Antworten

Recherchiere mal nach dem Bauhaus Campus Berlin bzw. der Tinyhouse University um Van Bo Le-Mentzel. Das ist eine große Community, u.a. mit Architekten und auf dem Gebiet der Tiny Houses erfahrenen Experten, auch Nutzern. Bei Facebook kannst du z.B. mit denen in Kontakt treten. In der Vergangenheit hatten sie mal über die rechtlichen Anforderungen, sowie Tipps und Tricks dazu, informiert.

Zuerst musst du zum Bauamt gehen und das als dauerhaften Wohnsitz genehmigen lassen. Die Genehmigung bekommst du wahrscheinlich, das ist nicht das Problem. Man will damit das Wildcampen verhindern. Also auch wenn man sich nur einen Wohnwagen hin stellt, um diesen als Wohnsitz zu nutzen, ist das nötig. Erst anschließend kannst du zum Einwohnermeldeamt und dich anmelden.

Es muss auf jeden Fall ein Bauantrag gestellt werden und die Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und/oder qualifiziertem Bebauungsplan müssen beachtet werden.

Des weiteren habe ich es in der letzten Zeit des Öfteren erlebt, dass die Bauämter solche Container als Wohnraum nicht genehmigen.

MaximG5 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 17:29

Hallo Pharao,

danke für deine Antwort. Ja ich habe jetzt auch gelesen, dass alle Bauten die dem wohnen dienen und über Bad und Küche verfügen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Kannst du mir vielleicht einen Tipp geben wie ich die Sache mit der Genehmigung allenfalls am besten Angehen kann?

Im Mischgebiet ist ja prinzipiell mehr möglich. Ausserdem würde ich das Grundstück als Freiberufler auch gewerblich nutzen, was von der Stadt für diese Fläche vorgesehen und auch gewünscht ist.

Aus der bayrischen Bauordnung geht hervor, dass Gebäude geringer Höhe die neben einer Wohnnutzung teilweise oder ausschließlich freiberuflich genutzt werden eine geringe Schwierigkeit bei der Beantragung haben. Darüber hinaus könnte man bei einem reinen Zweitwohnsitz dahingehend argumentieren, dass laut Art. 2 Absatz 4.4. nur ein vorübergehender Aufenthalt einzelner Personen beabsichtig ist. Dies wird darüber hinaus damit gerechtfertigt, dass es sich bei dem Container um ein eingeschossiges Gebäude mit einer freien Stützweite unter 12 m handelt.

Grundsätzlich ist noch zu sagen, dass er auf ein bestehendes Betonfundament das zuvor als Parkplatz gedient hat, gestellt wird und sowieso nicht fest mit dem Boden verankert wird.

pharao1961  06.04.2018, 08:28
@MaximG5

Ein bauvorlageberechtigter Planer muss einen Bauantrag stellen. Der kennt sich auch mit der LBO in Bayern aus. Aber wie gesagt, Containerbauweise wird meistens nicht genehmigt. Ich weiß auch nicht, ob du dir damit einen Gefallen tust.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber offiziell wird das nichts. Die Wohnnutzung ist angesichts deiner Ausführungen schon alleine bezüglich Erschließung und Wärmeschutz sicher nicht genehmigungsfähig.

Ob eine nicht genehmigte Nutzung als Wohngebäude bei den Behörden auffällt, ist von der örtlichen Verwaltungsstruktur abhängig. In manchen Städten wird z.B. die ordnungsgemäße Anbringung einer Hausnummer kontrolliert. Dann könnte auch eine Meldung an die Bauaufsicht folgen.

Oft interessiert sich aber das eine Amt nicht für die Belange der anderen Ämter.

MaximG5 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 20:28

Hallo, danke für deine Antwort. Also ich weiss, dass das Amt nichts gegen einen Container an sich hat. zB als Lagercontainer absolut zulässig. Insofern würde die bauliche Einheit kein Ärgernis sein. Ich bin beruflich bis zu 8 Monate im Jahr im Ausland und würde die restliche Zeit gerne darin leben. Ein kleines Stückchen Heimat für wenig Geld. Deshalb möchte ich es ja auch nicht erschliessen lassen. Vielleicht lass ich das mit dem Wohnsitz, ich denke dann sollte das kein Problem sein. Was meinst du?

Feldnuss  06.04.2018, 08:02
@MaximG5

Ich meine, angesichts der Überregulierung in Deutschland werden gerne auch die sinnvollen Vorschriften übersehen. Dein Vorhaben bleibt eine illegale Wohnnutzung. Falls sich jemand daran stört, musst Du eben die Konsequenzen tragen. No risk, no fun.

Wenn Du nachts an einer roten Baustellenampel nicht anhältst, tut das niemanden weh, dennoch bleibt es strafbar und wird auch bestraft, wenn es irgendjemand zur Anzeige bringt. Und das ist auch gut so, denn wenn Rotlichtverstöße nicht mehr geahndet würden, würde im Straßenverkehr Chaos ausbrechen.

Genauso wäre es mit unserer Wohnkultur. Wenn jeder ungehindert auf seinem (oder gar fremden) Stückchen Land einen Container, einen Bauwagen, eine Gartenhütte oder ein Zelt aufstellte, wäre der Slumbildung Tür und Tor geöffnet. Wollen wir das?

Du benötigst eine Baugenehmigung.Erkundige Dich beim örtlichen Bauordnungsamt , wie die Aussichten für eine Genehmigung sind.Du kannst auch eine schriftliche Anfrage stellen bzw.eine Bauvoranfrage.