Untervermietung ohne Gewinn Steuern nachzahlen?
Meine Lebensgefährtin und ich haben uns für eine Wohnung beworben. Da wir noch jung sind und vielleicht deshalb nicht glaubwürdig genug, haben wir dem Vermieter vorgeschlagen das mein Vater als Bürger für uns eintritt. Beim Mietvertragabschluss hat der Vermieter vorgeschlagen das er die Wohnung an meinen Vater vermietet und er diese an uns untervermietet. Das haben wir dann vor einem Jahr so gemacht. Jetzt hat das Finanzamt bei meinem Vater angefragt wieso er keine Mieteinnahmen angegeben hat. Er hat aber die Miete nur weiter geleitet. Ohne einen Cent mehr zu bekommen. Er hat exakt die gleiche Miete weiter geleitet.
Muss er jetzt darauf Steuern nachzahlen?
Danke im Voraus
2 Antworten
Dein Vater sollte sich an das zuständige Finanzamt wenden und den Sachverhalt aufklären.
Doppeltet Versteuerung der Mieteinnahmen
Wenn dein Vater die Mieteinnahmen versteuern muss und an den Vermieter weiterleitet, muss dieser die Mieteinnahme ebenfalls versteuern.
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn
Wenn dein Vater die Mieteinnahmen als Vermieter versteuern muss, sollte er sie als Ausgabe steuerlich geltend machen.
Das bedeutet, dein Vater zahlt die Miete an den Vermieter und Ihr den gleichen Betrag an deinen Vater, sodass er praktisch auf 0 ist? Wenn dem so ist, ist das kein Problem und er muss keine steuern nachzahlen. Unter Umständen wird das FA trotzdem eine Anlage V anfordern, dort einfach die Zahlungen von euch an Ihn als Mieteinnahmen eintragen und seine Zahlung an den Vermieter als Werbungskosten. Steuerlicher Gewinn somit 0.
Grüße
Kevin