Kann ich eine Rechnung auf fremden Namen von der Steuer absetzen?
Hallo Leute,
ich habe mir ein Produkt auf den Namen meiner Mutter bestellt und von meinem Konto bezahlt (sie bekommt einen Rabatt bei dem Shop). Jetzt habe ich gemerkt, dass ich das Produkt als Freiberufler (mit Kleinunternehmerregelung) am Jahresende abschreiben könnte.
Nun die Frage: Geht das?
7 Antworten
Die Sache ist ganz einfach:
Zu erst die USt - hier nicht relevant, da du ein Kleinunternehmer bist.
Dann die Einkommensteuer, also der Betriebskostenabzug.
So wie du es darstellst, bist du der Eigentümer der Sache. Du hast auch die Kosten für den Kauf getragen. Weiterhin scheint es sich um ein Wirtschaftsgut zu handeln, dass man dem Betriebsvermögen zurechnen kann.
Somit ist ein Ansatz immer möglich.
Im Zweifel immer im §6(1)Nr.5 EStG (Einlagen) nachschauen.
Cool, wieder mal der Nachweis, dass solche Fragen nicht in ein Selbsthilfe-Forum gehören. Zur Zeit sind 75% der gegebenen Antworten nicht richtig. Weil augenscheinlich die Definition von Betriebsausgaben und wie der Nachweis zu erfolgen hat nicht bekannt sind. Dazu kommt dann noch ein wenig fehlendes Wissen zum Abzug der Betriebsausgaben.
Es ist absolut nachvollziehbar, wenn man nicht alle Wissensgebiete im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit selber abdecken kann. Doch dann bitte: Was man nicht selber kann, da holt man sich professionelle Hilfe ins Boot. In diesem Fall einen Steuerberater.
Und wenn ich bei Dir auch noch lese "am Jahresende abschreiben könnte", dann frage ich mich natürlich, ob Du Möglichkeiten und Bedingungen für Abschreibungen kennst. Vielleicht handelt es sich auch nur um einen laufenden Betriebsausgabenabzug.
Das ist für andere gar keine Überlegung wert, weil man das mit entsprechender Kenntnis der Vorschriften sofort sieht. Aber wie willst Du bitte sicher stellen, dass es da nicht zu mehr oder weniger schwerwiegenden Fehlern kommt? Solltest Du meinen, dass die Absicherung durch einen Account hier ausreicht, dann möchte ich Dich darauf hinweisen: Das ist falsch.
Wünsche Dir in Zukunft eine glückliche Hand bei den notwendigen kaufmännischen Entscheidungen.
Du hast es von Deinem Konto bezahlt. Du kannst nachweisen, dass es für Deinen Betrieb ist. Also geht das, aber nur einkommensteuerlich.
Wärst Du kein Kleinunternehmer hättest Du den Vorsteuerabzug verloren, denn im Umsatzsteuergesetz sind die Formvorschriften härter.
Wenn du zu der Rechnung einen Kontoauszug von dir mit dem Betrag, RG Nummer usw. dazu legst, nehmen sie es normal schon an. :)
Ist ja ein Nachweis das DU der Kostenträger warst.
Entweder oder! Entweder man spart beim Einkauf durch andere oder man kann es absetzen auf sich selbst. In Kombination geht das nicht.