Bauliche Veränderung Komposthaufen
Gilt ein Komposthaufen als eine bauliche Veränderung der Mietsache, wenn er im Garten eines Mehrfamilienhauses steht und dieser Garten gemeinschaftlich genutzt wird?
Antworten falls möglich bitte mit Gerichturteilen oder Paragraphen zur Rechtssprechung. Danke
4 Antworten
Also eine Baugenehmigung ist hierfür - zumindest in Bayern - nicht erforderlich, zumindest nicht bis zu einer Höhe von 3m. Siehe Art. 63 Abs. 5 Buchstabe f) BayBO. Ob allerdings eine solche Einrichtung im Gemeinschafteigentum ohne WEG Beschluss möglich ist, wage ich stark zu bezweifeln.
ne, der läuft irgendwann von selber davon und ist deshalb kein Bauwerk
Nein, ganz gewiss nicht. Von einem korrekt angelegten KH geht auch keinerlei Geruchsbelästigung aus, die man evtl. vorschiebt.
Es muss doch einen ausgewiesenen Querulanten geben, der in einem zum Garten gehörende Komposthaufen eine bauliche Veränderung sehen will. Komposthaufen§ gibt es im Mietrecht nicht. Gerichtsurteile mit Inhalt strittiger Komposthaufen sind mir unbekannt. Rechtsanwälte könnten in entsprechenden Urteilsbibliotheken blättern. Der Mietvertrag und /oder der Anhang zum Mietvertrag über die gemeinschaftliche Gartennutzung könnten Festlegungen zur Anlage eines Komposthaufen enthalten. Falls nicht, könnte ein Nachtrag ev. den Streitfall schlichten bzw. beenden. Nähere Informationen zur Sachlage?
Es muss doch einen ausgewiesenen Querulanten geben, der in einem zum Garten gehörende Komposthaufen eine bauliche Veränderung sehen will.
Ich würde mal stark einen Nachbarn dahinter vermuten, dem der Kompost buchstäblich "stinkt". Ein WEG Mitglied könnte das ja schon im Ansatz schlicht durch sein Veto bei Errichtung auf dem Gemeinschaftseigentum verhindern. NB.: Gehen von dem Kompost tatsächlich Geruchsbelästigungen aus, die ein zumutbares Maß (was immer das im Einzelfall ist) überschreiten, kann gegen die WEG auf Beseitigung verklagt respektive selbige durch die Ordnungsbehörde ausgesprochen werden.