Bauliche Veränderung im Mehrfamilienhaus - gehört eine neue Haustür dazu?
Auf unserer Eigentümerversammlung (9 Parteienhaus) wurde mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen der Austausch einer intakten Haustür gegen eine moderne farbige Tür beschlossen. Ist dies bereits eine bauliche Veränderung oder gehört das zu "Instandsetzungsarbeiten". In unserem Teilungsvertrag ist nichts zum Thema "baulichen Veränderungen" geregelt. Würde dafür eine Einstimmigkeit erforderlich sein?
5 Antworten
Ja, natürlich, denn das alte Ding ist ja komplett in Ordnung und somit kann eine Instandsetzung gar nicht anfallen.
Es geht nicht das Alter des 9-Fam.-Hauses hervor. Denke doch, dass die einfache Mehrheit beim Beschluss sich dabei was gedacht hat. Eine neue Haustüre kostet schließlich nicht wenig! Und daher wird es bestimmt ausreichend Gründe für den Austausch gegeben haben.
Von einer baulichen Veränderung kann hier überhaupt nicht die Rede sein...
Das Haus ist Bj 1969 und die "einfache Mehrheit" bestand darin, dass 5 von 9 Stimmberchtigte anwesend bzw. mit Vollmacht vertreten waren und hiervon 3 zugestimmt haben mit 2 Gegenstimmen. Der Austausch erfolgte auf Antrag einer Partei rein aus optischen Gründen und letztendlich mit Zustimmung von nur 1/3 der Betroffenen. Da die vorhandene Tür aus Aluminium besteht und technisch einwandfrei sowie optisch (vom Stil abgesehen) nicht zu beanstanden ist, liegt m.E. eine sehr weite Auslegung des Begriffs Instandhaltung vor. Bei Fensteraustausch durch Kunststofffenster liegt in der Regel eine Bauliche Maßnahme vor, wenn sich optisch etwas verändert. Warum nicht bei einer Haustür?
Ich würde meinen, dass alle dafür stimmen müssen, wenn der Austausch nicht wegen starker Mängel, Einbruchgefahr usw. erforderlich ist.
Wenn auch etwas verspätet:
Guten Abend,
sollte die Tür in der zb. in der Farbgebung geändert worden sein, würde eine bauliche Veränderung vorliegen und es wäre eine Allstimmigkeit von Nöten. Auch bei Veränderung als Modernisierung würde eine doppelt qualifizierte Mehrheit benötigt werden.
Aber dies sollte auch ihr Hausverwalter erklären können!
Ich kann Ihnen daher nur anraten, eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Anspruch zu nehmen.
Wann war denn die Versammlung in der dieser Beschluss gefasst wurde? Gibt es weitere Probleme mit der Hausverwaltung?
Das fällt unter Instandsetzung - es wird ja baulich in dem Sinn nichts verändert