Auf ein Grundstück der Stadt einen Anhänger stellen? Traktor in Wohngegend halten?
Ich habe mir einen Traktor und einen recht großen Anhänger zugelegt. Das stößt hier in meiner Siedlung natürlich auf sehr großen Widerstand. Zurzeit stehen diese Geräte auf meinem Garagenvorplatz. Meine Nachbarin macht das allerdings nicht lange mit, da die Aussicht aus Ihrem Küchenfenster (das gute 50m entfernt liegt!) massiv gestört wird....
Nun jetzt befindet sich hinter meiner Garage ein Baugrundstück. Es ist aber mehr Müllabladeplatz der Siedlung geworden. Mehr als Bromberen und Müll gibt es dort nicht. Nun hatte ich überlegt den Hänger einfach dahin zu stellen, da er da ja niemanden stört. Frage ist nur, was passiert wenn mal ein Ordnungsheini vorbei kommt. Wie viel kostet mich dann die Strafe?
Der andere Nachbar regt sich ab und zu auf, wenn ich für eine Wochenendtour meinen Traktor anschmeisse, da der dann natürlich für ca. 2 Minuten in der Straße hörbar ist. Wenn jetzt deswegen mal die Polizei anrückt, könnte diese dann veranlassen, dass ich den Traktor aus der Siedlung verschwinden lassen muss?
4 Antworten
Auf Privatgrundstücken darf man KfZ nur abstellen, wenn der Stellplatz baurechtlich genehmigt ist. Dabei ist das festgesetzte Baugebiet zu beachten: In Wohngebieten dürfen nur PKW abgestellt werden, die der festgesetzten Nutzung dienen, also keine Traktoren. Die dürfen erst in Misch- und Gewerbegebieten abgestellt werden.
Das gilt auch für Stellplätze in Garagen.
Ob die KfZ zugelassen sind oder nicht ist ohne Bedeutung, wenn es als KfZ nicht mehr nutzbar ist darf es auf Sterllplätzen nicht abgestellt werden, nur in Abstellräumen. Die sind aber in Wohngebieten auch nicht zulässig.
Wenn die KfZ im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden gilt die Strassenverkehrsordnung, d.h. die KfZ müssen zugelassen sein, keine Dauerparkplätze und LKW und Traktoren auch nicht in Wohngebieten.
So weit die Rechtslage. Der Vollzug dieser Vorschriften durch Bauaufsicht und Ordnungsämter ist freilich nur zufällig und meist nur aufgrund von Nachbarbeschwerden.
Wenn dein Traktor ordnungsgemaess angemeldet ist und ein Nummernschild hat, dann kannst du ihn in deiner Einfahrt stehen lassen. Oder noch besser...er darf sogar auf der Strasse parken! Der Anhaenger darf 2 Wochen auf ein und der selben Stelle stehen wenn er angemeldet ist. Nach 2 wochen muss er bewegt werden und nachher einen anderen Standplatz haben (kann 1 m weiter sein...also kaum veraendert). Aber einfach auf einem fremden Grundstueck abstellen ist nicht erlaubt. Du kannst es zwar machen, aber dann wird vlt. mal eine Verwarnung kommen. Muss aber auch nicht sein u. es stoert keinen. Die Nachbarn waeren mir echt. sch...egal!!!! Wir haben auch unseren Anhaenger vor dem haus auf der Strasse. Alle 2 Wochen wird er etwas bewegt u. gut is.
solang der traktor tüv hat,kannst den parken wo es erlaubt ist,der anhänger ist ein problem,wäre bei wohnwagen genauso,würde mal mit besitzer des baugrundstücks reden ob er einwilligt das du anhänger dort abstellst
Solange Dein Traktorchen zugelassen ist und den Vorschriften entspricht, kann man dir gar nichts und wird auch nicht.
Wenn Duden Hänger auf das Grundstück stellst, wird auch nicht sehr viel passieren, denn der ist ja wenigstens kein Müll.
Mal keine Sorge, lasss den bescheuerten nachbarn ruhig herumzicken. Das legt sich wieder.