Wie hoch darf ein undurchsichtiger Gartenzaun aus Holz zur Straße hin sein (Baden-Wü.)?
Möchte etwa 20-30 Meter die parallel zur Straße bzw am Gehweg laufen undurchsichtig mit Holz umzäunen, bis auf die Einfahrt. Wunschhöhe 1,80m. Geht das?
2 Antworten
Das - und einiges mehr dazu - findest Du im NRG (Nachbarrecht Stand 12-2017.indd (baden-wuerttemberg.de) oder Landesrecht BW NRG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz - NRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1996 | gültig ab: 01.01.1996 (landesrecht-bw.de)).
Wichtig sind der Abstand (mind. 50cm) und die Wartungsmöglichkeit Deiner "toten Einfriedung". Die Höhe ist dabei auch von einem ggfs. tiefer liegenden Gehweg aus zu betrachten.
Üblicherweise ist eine Höhe von 1,80m aber zulässig.
WICHTIG: Es gibt auch Kommunen, die zum Thema Grundstücksgrenze und Hecken/Zäune eine eigenen Satzung haben, die über das NRG hinaus geht. Die erfragst Du beim Baudezernat Deiner Gemeinde. Das kommt mitunter bei Hanglagen und Reihenhäusern vor ("ist der untere Garten mit einer 1m hohen Mauer nach oben gestützt, wie hoch muss dann der Zaun oben sein? 80 cm oder mehr?", da greift neben der Absturzhöhe auch mitunter der Sichtschutz).
ich habe das gefunden: Ein Zaun, ein Sichtschutzelement oder eine Mauer darf also in Innerortslage direkt an der Grenze 1,50 m hoch sein. Ist der Zaun oder die Mauer z.B. 2,00 m hoch muss ein Abstand von 0,5 m eingehalten werden.15.04.2014