Erholungsfläche im Grundbuch, wie ist damit umzugehen?
Hallo liebe Leute,
wir wollen einen Grundstück kaufen, das aus zwei Flurstücken besteht. Den Preis haben wir ausgehend von dem Bodenrichtwert eines Baulandes verhandelt. Nun sehen wir das erste Mal in das Grundbuch und stellen fest; ein Flurstück (das Größere von den beiden) ist mit Erholungsfläche gekennzeichnet. Jetzt ist natürlich die Frage
a) ob man so einfach die Erholungsfläche in ein Bauland umwandeln kann und ist es mit Kosten verbunden?
b) mit welchem Preis muss ich hier rangehen? Bodenrichtwert für Baugrundstücke liegt bei 60€/m².
und c) soll man die Änderung gleich von dem Vekäufer verlangen?
Bedanke mich für die Antwort im Voraus.
2 Antworten
Ob ein Grundstück bebaubar ist, kann nicht dem Grundbuch entnommen werden. So ist es in der Regel so, dass nach Änderung des Baurechtes, die entsprechenden Änderungen im Grundbuch erst zu einen viel späteren Zeitpunkt erfolgen. Ein Grundstück ist bebaubar, wenn es im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt oder wenn es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt (§ 34 Bundesbaugesetz). Auskunft erteilt das Bauordnungsamt der Gemeinde. Sollte das Grundstück nicht bebaubar sein, liegt der Wert natürlich unter den Bodenrichtwert und ist davon abhängig wie das Grundstück von Euch genutzt werden kann. Also wird es zur Erweiterung des Nachbargrundstücks gebraucht oder könnt ihr es als Kleingarten nutzten etc.. Gibt es einen wertvollen Aufwuchs oder eine aufwendige Einfriedung? Auch die Größe spielt natürlich eine Rolle. Letztlich entscheiden die Vertragsparteien über den Preis. Der Wertbegriff eines Grundstücks wird nach § 194 Baugesetzbuch definiert.
Hier solltet Ihr sehr aufpassen. Wenn das Grundstück als Erholungsfläche ausgewiesen ist, solltet Ihr euch dringend mit dem Bauamt der Gemeinde in Verbindung setzen. Denn nur die Gemeinde oder Stadt kann Bauland ausweisen. Hoheitsrecht der Kommune!
Bei dem richtigen Preis kann ich euch leider nicht weiterhelfen. Da kann euch jedoch evtl. der Gutachterausschusses des Landkreises weiterhelfen. Die können euch gegen ein kleines Entgelt den Bodenrichtwert für Freizeitgrundstücke mitteilen.
Das wäre natürlich die sauberste Lösung, wenn der Verkäufer die Erholungsfläche von der Gemeinde in Bauland umwidmen lässt. Der Vorgang kann jedoch eine ganze Weile dauern, da dies im Gemeinderat behandelt werden muss.
Ich denke nicht, dass es da einen allgemeinen Prozentsatz gibt, mit dem Ihr den Preis berechnen könnt. Das hängt stark von der Lage ab. In der Gegend wo ich wohne, liegen die Baugrundstücke zwischen 300 und 350 EUR pro QM. Landwirtschaftliche Flächen im Gegensatz bei ca. 20 - 50 EUR pro QM.
Mein Tipp: dem Makler nett darauf hinweisen, dass das große Grundstück KEIN Bauland ist und ihn fragen, wie er den Preis rechtfertigt.
Danke für die schnelle Antwort.
...schön wäre es wenn jemand grob sagen könnte wie die Bodenrichtwerte der Baugrundstücke prozentual zu den Werten für Erholungsflächen stehen. Weil der Makler sich in den Bodenrichtwert "festgebissen" hat und nicht bereit ist runter zu gehen würde mich interessieren wie sehr der Preis überhöht ist.