Grundstück aufschütten auch wenn die Nachbarsgarage dann im Dreck steht?
Hallo,
unser Grundstück liegt 80cm höher als das des Nachbarn. Wir sind beide in der Bauphase.
Am seitlichen Rand meines Grundstücks klafft ein 60cm breiter und 80cm tiefer "Graben" da dort die Garage des Nachbarn steht. (Die Garage liegt also 80cm unter meinem Grundstück). Die Garage von Ihm ist unten nicht gegen Feuchtigkeit abgedichtet. Ich möchte aber nun die 80cm aufschütten um meine volle Grundstücksbreite ausnutzen zu können, da ich den Platz jetzt brauche, weil wir ein Gerüst aufbauen müssen und Material dort abstellen müssen. Da brauchen wir jeden Centimeter.
Laut Bebauungsplan ist das gar kein Problem, aber dann würde halt die Garage des Nachbarn 80 tief in der Erde stehen.
Ich hänge ein Schematisches Bild an, daraus wird es klar.
Der Nachbar macht aber Stress - Ich dürfte das nicht. (Grundstück ist in Südbayern). Aber es ist doch mein Grundstück ?!
8 Antworten
Es ist dein Grundstück, aber du beschädigst damit fremdes Eigentum.
Wollt ihr es schon in der Bauphase auf einen Streit ankommen lassen?
Ich würde ihm versuchen in Ruhe zu erklären warum das nötig ist und anbieten, den Feuchtigkeitsschutz zu bezahlen.
Wollt ihr es denn dauerhaft so lassen oder nur für die kurze Zeit? Sonst reicht ja evtl. eine Plane als Schutz dazwischen zu machen...
Wie genau das rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber man sollte bei so einem Streit auch menschlich denken. Immerhin wohnt ihr nun nebeneinander, da ist eine gute Stimmung von Vorteil.
Wie @lesterb42 schon schreibt, darfst du zwar gerne entsprechend aufschütten, so die Baugenehmigung dies zulässt, den umgebenden Nachbarn darf aber daraus kein Schaden entstehen. Das bedeutet, dass die Aufschüttung und Abstützung exklusiv auf deinem eigenen Grund zu erfolgen hat; gleiches gilt zudem auch z.B. für die Sicherstellung der ordentlichen Entwässerung. Nachdem der nachbar offenbar unmittelbar an die Grenze gebaut hat, kannst du im Gegenzug eine entsprechende Grenzmauer aufsetzen, die dann auch den Druck des Erdreichs auffängt und somit die Lastaufnahme in seitlicher Richtung erfüllt. Dabei ist aber deinerseits sicherzustellen, dass die Garage des Nachbarn hinsichtlich Feuchtigkeit und Traglast nicht beeinträchtigt wird. In Anbetracht der Skizze würde ich hier sowieso eher zur Anschüttung einer bepflanzten Böschung raten.
Wenn es im BBplan schon fetgelegt ist, das aufgeschüttet werden kann ist es auch zulässig. Der Nachbar hatte in seinem Eingabeplan doch auch das natürliche und festgelegte Nivau eingezeichnet?! Da musste dem sein Planzeichner ja auch schon dieses Problem erkannt haben. Spätestens dessen Maurermeister hätte ihn darauf hinweisen können. Jatzt ist die Sache schon im argen.Hinter und vor der Garage wird dann später ja auch noch eine Stützwand gebaut werden? Dort willst du ja auch dein Grundstück voll nutzen. Das man bei der Garage dann einen Graben lässt ist ja dann ein unding. Wird nur ein Dreckloch, das dann über die Jahre dann zuwächst und flacher wird. Dem Nachbarn muss klar seein, das er an deiner Seite eine Abdichtung gegen Feuchtigkeit braucht. Diese kann Zementös oder / Und Bituminös sein. Dann mit Noppenschutzbahn schützen und mit groben Kies auffüllen. An besten nur Bummerl. Oben einen Streifen Rollkies. Die Kosten würde ich teilen, da die Masnahme beiden dienlich ist. Ob es statisch verträglich ist muss noch geprüft werden. Normalerweise sollte eine gemauerte Garage das aushalten können. Man kann aber auch einen Statiker noch hinzu ziehen.
Ihr Maurermeister aus Süd - Ostbayern
Ohne Zustimmung des Nachbarn geht das nicht. Selbst wenn er zustimmen würde, wäre zu klären, ob die Garagenwand den zu erwartenden Erddruck überhaupt aufnehmen kann. Wenn du dein Grundstück voll nutzen möchtest musst du die Grenze so gestalten, dass dies möglich ist. D. h. hier hilft nur eine Wand aus Mauerscheiben, landläufig auch L- Steine genannt, oder eine konventionell betonierte Wand. Navajo
Woher hast du jetzt die Bilder?
Durch die Aufschüttung darf für einen Dritten kein Schaden eintreten. Du darfst also die Garage nicht als Stützwand nutzen, sondern musst das Erdreich auf deinem Grundstück auf eigene Kosten abfangen. Rechtsgrundlage ist das landesrechtliche Nachbarschaftsrecht z. B. § 26 NNachbG
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1wft/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=5BEE4566E0C98CDC0DD8EB8EE24E677F.jp23?doc.id=jlr-NachbGNDrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=4&numberofresults=18&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-NachbGNDpG5
Völlig richtig. Anmerkung dazu: In Bayern gibt es als einzigem BL kein Nachbarschaftsrecht; die entsprechende Rechtsordnung findet sich im Baurecht (BayBO).