Bankvermögen - erhält da auch der Nacherbe was?
Mir wurde mitgeteilt, dass der Vorerbe das Bar und Bank-geld ausgeben darf - und der Nacherbe hat keinen Anspruch darauf. Nun ist die Vorerberin gestorben und hat das Geld aus dem Vorerbe ausgeben - hatte aber auch noch eigenes Vermögen auf das ich als Nacherbe keinen Anspruch habe, denn die Vorerbin war Lebensgefährtin meines Vaters - aber nicht verwand mit mir. Wird das nun mit dem Geldvermögen meines Vaters irgendwie verrechnet - oder bekomme ich nun gar nichts ?
5 Antworten
Deinen Pflichtteil hätte sie dir auf deine Anfrage hin auszahlen müssen, das hättest du nach den Tod deines Vaters machen müssen. Jetzt ist es längst zu spät.
Gab es ein Testament ? Hat die Dame alles geerbt ? Du hättest den Pflichtteil bekommen müssen aus dem Erbe deines Vaters. Da hättest du dich gleich nach dem Ableben deines Vaters drum kümmern müssen .
Wenn die Dame jetzt alles ausgegeben hat, hast du Pech. Und Anspruch hast du nicht, da die Dame nicht mit dir verwandt war.
Wieso? Der Erbe kann mit seinem Erbteil machen, was er will. Sein sonstiges Vermögen hat ja mit diesem Erbteil nichts zu tun. Natürlich kann er auch zuerst dieses Erbe verwerten und ausgeben.
Das Geld welches noch da ist, wird an ihre Verwandtschaft vererbt. Es sie denn, es existiert ein Testament in dem du mit drin stehst als Erbe. Und was heißt mündelsicher ?
Nacherben kommen nur zum Zuge, wenn der eigentliche Erbe ebenfalls verstorben ist.
Ist bis dahin das Vermögen (egal welches) aufgebraucht, gibt es eben keinen Nacherben.
Als Nacherbe erbst du das, was beim Eintritt des Nacherbfalls noch vorhanden ist. Der Vorerbe kann grundsätzlich über den Nachlass frei verfügen. Ausnahmen gibt es z.B. bei Grundstücken und Schenkungen.
Wenn das Erbe vom Erbnehmer ausgegeben wurde, gibt es keinen Anspruch auf "Schadensersatz".
angeblich hat sie es ausgegeben - aber sie hat doch noch Geld - was ist damit, wird das nicht auf das Geld aus der Vorerbeschaft angerechnet ? - Zudem hätte sie das Geld doch mündelsicher anlegen müssen - oder ?