Scheidung von einem behinderten Ehegatten
Mein Vater hat nach dem Tod meiner Mutter vor 20 Jahren eine neue Lebensgefährtin kennengelernt. Sie versorgt noch ihren geistig behinderten Ehemann. Der ist unmündig vor Ca 25 Jahren schwerer Unfall mit hirnschaden. Offiziell wohnt das Ehepaar noch zusammen und sie ist die haushaelterin meines Vaters. Nun drängt sie ihn zur Heirat damit sie versorgt ist wenn er stirbt eine testamentarische regelung reicht ihr nicht. Er ist finanziell gut gestellt sie kommt aus der gosse. Sie hat im laufe der letzten Jahrzehnte unsere gesamte Familie zerstört und unseren Vater in ihrer grossfamilie integriert. Letztlich ist uns allen klar dass sie nun nachdem sie unseren Vater leibhaftig für sich und ihre eigenen nachkommen in Person innehat, es nur noch um das Geld gehen kann. Sie hat die Vormundschaft für ihren im übrigen eher dürftig betreuten Ehemann. Er ist sauber und hat zu essen aber am sozialleben nimmt er nicht mehr Teil ist die meiste Zeit für sich alleine vor dem Fernseher geparkt. Wie ist die rechtliche Situation uns sozialaspekte einen solchen Scheidung
3 Antworten
Eine Scheidung von einem (zur Scheidung) "nicht einwilligungsfähigen" Schwerbehinderten, der obendrein auf den Unterhalt bzw. die Pflege der Ehefrau angewiesen ist, weil er sonst (vermutlich?) auf Staatskosten im Heim landet, ist gar nicht so einfach. Wenn der Behinderte selbst kein Vermögen etc. hat (was anzunehmen ist, sonst würde die Person nicht versuchen, ihn abzuservieren), ist sie auch nach Scheidung dauerhaft zu "nachehelicher Unterhaltszahlung" verpflichtet. Analoger Fall: http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltszahlung-nach-Scheidung-Schwerbehinderung---f74427.html Inwieweit sie dann zur Aufnahme einer Arbeit verpflichtet werden kann, um diese Pflicht zu erfüllen, kann ich aber nicht entscheiden, es ist aber unwahrscheinlich, daß das Sozialamt (das den Ex ansonsten finanziell an der Backe hätte) einfach zusieht, wie sie sich von Deinem Vater aushalten läßt und bequem die Beine hochlegt.
es ist einzig und allein sache deines vaters, ob er das mit sich machen läßt. moralisch ist es zweifelhaft - von der frau. die rechtliche situation kenne ich nicht, ausser, daß sie im falle einer eheschließung mit deinem vater großen einfluss auf die gestaltung des testamentes haben könnte, allerdings können ihre verwandten deinen vater nicht beerben, es sei denn, er würde kinder von ihr adoptieren (falls sie welche hat). du kannst nur versuchen, mit deinem vater ein ernstes wort zu reden.
Eine Heirat in dieser Situation ist mehr als riskant und ich würde in seiner Situation rechtlichen Beistand aufsuchen und erst einmal alles klären. Es könnte sein, dass nach der Hochzeit erhebliche Unkosten und Betreuungskosten auf deinen Vater zukommen. Dem kann er zuvorkommen, wenn er sich gut informiert. Was ich ihm auch dringend raten würde.
Bitte. Erzähl doch mal. Ist 6 Jahre her. Aber ich habe einen ähnlichen Fall
sehr vielen Dank. Das war ein guter Tipp mit den Folgekosten. Auch dies werde ich bei meinem Anwalt nachfragen. Falls jemand Interesse hat, wie dieser eher komplizierte Rechtsfall ausgeht bitte kurze Info. Ich kenne mich hier im Portal noch nicht so gut aus.