Kann mein Vater mich als Nacherbe aus dem Haus werfen?
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mum ist vor 1 Jahr gestorben, im Testament ist mein Vater als Vorerbe eingetragen und meine Geschwister und ich als Nacherben.
Da ich meine Mum die letzte Zeit vor ihrem Tod gepflegt habe, sind wir in die Einliegerwohnung in unserem haus eingezogen.
Aus bis heute unerklärbaren Gründen sind wir mittlerweile für meinen Vater hier nicht mehr erwünscht und er will uns aus dem Haus haben.
Um seine Ablehnhnug uns gegenüber noch zu unterstreichen hat er uns sogar eine schriftliche Kündigung zukommen lassen.
Es gibt keinen Mietvertrag für die Einliegerwohnung und es ist auch kein Mietzins vereinbart worden, da er nie Geld haben wollte.
Nun möchte ich gerne wissen: Kann mein Vater uns einfach so aus dem Haus werfen kann und/oder ob ich hinsichtlich des Nacherbes irgendwelche Rechte habe.
Diese ganze Situation belastet mich sehr und ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Es ist doch dein Vater? Versuch doch mal mit ihm darüber zu reden, warum er euch loswerden will?
Das Nacherbe kann er Dir nicht wegnehmen. Er muss das Haus pflegen und für Dich "in Schuß halten" und darf NUR die Erträge desselben für sich beanspruchen. Er kann auch ncith durch ein anderes Testament anders über das Haus verfügen, das gehört Dir, sobald er gestorben ist.
Da er aber im Moment der Erbe und somit Besitzer ist, darf er Dir kündigen, sofern er triftige Gründe hat. Man kann Bewohner welcher Art auch immer nicht einfach so rauswerfen.
Ihr solltet mal in Ruhe miteinander reden. Ist irgendwas vorgefallen?
Oh... deutsches
Dein Vater ist Vorerbe - also kann er mit dem Haus machen, was er damit machen will!
Ein Gespräch - evtl. mit einem anderen Verwandten als Vermittler - bringt keine Einigung?
Nein, kann er nicht... das Nacherbe ist gesichert (nach seinem Tod). Er kann als derzeitiger Besitzer auch keine Bewohner einfach raus werfen (,aber z. B. Miete verlangen).
Danke für die Antworten...
Leider bringt ein Gespräch nichts, da er nicht mehr mit mir spricht und bei meiner Schwester macht er auch dicht.
Also heißt das die Kündigung ist wirksam und er kann uns einfach rauswerfen.
Die Kündigung stützt er allerdings auf Eigenbedarf, weil er möchte
das mein Bruder der gerade 18 geworden ist und 2 Zimmer im OG bewohnt
einzieht.
Danke für die Antworten...
Leider bringt ein Gespräch nichts, da er nicht mehr mit mir spricht und bei meiner Schwester macht er auch dicht.
Also heißt das die Kündigung ist wirksam und er kann uns einfach rauswerfen.
Die Kündigung stützt er allerdings auf Eigenbedarf, weil er möchte das mein Bruder der gerade 18 geworden ist und 2 Zimmer im OG bewohnt einzieht.
Deutsches - österreichisches oder Schweizer Recht?