BAB 1 Monat zu viel erhalten, obwohl ich fristgerecht Bescheid gegeben habe und jetzt muss ich ein Bußgeld zahlen?

1 Antwort

Du wirst vermutlich in den sauren Apfel beißen müssen und die geforderten 55,-- EUR zahlen müssen.

Du hättest im Januar mitteilen sollen, dass der Prüfungstag am xx. Januar sei und somit die Zahlung des BAB nach dem 31.01. einzustellen sei.

Du hattest bei Antragstellung unterschrieben, dass alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich zu melden seien.

ErhanCiftci 
Beitragsersteller
 17.05.2017, 10:03

Nein ich hätte nicht im Januar Bescheid geben müssen, da ja theoretisch noch die Möglichkeit Bestand, dass ich die Prüfung verhaue und weiter machen muss. Die Frist, dass ich kurz nach der Prüfung Bescheid gegeben habe ist schon okay, aber der werte Herr hat das beim Telefonat leider nicht notiert (warum auch immer). Und mir wurde dann vorgeworfen, dass ich erst am 09.03.2017 Bescheid gegeben hätte! Das war das zweite Telefonat, weil ich mich gewundert habe, warum ich nochmal BAB erhalten habe...

Throner  17.05.2017, 10:07
@ErhanCiftci

Der werte Herr ist ein Angestellter!

So eine Mitteilung macht man natürlich schriftlich. Hast Du schon mal in der Anmeldung gearbeitet, wo Du angerufen hast? Hast Du schon mal die Hektik dort erlebt?

Du musst immer daran denken, dass Du nur einer von vielen bist, der dort ein Anliegen vorträgt.

Deine Mitteilung des vorgezogenen Prüfungstages hätte halt schriftlich erfolgen müssen.