BAB 1 Monat zu viel erhalten, obwohl ich fristgerecht Bescheid gegeben habe und jetzt muss ich ein Bußgeld zahlen?
Hallo Leute,
ich habe Ende Januar meine Ausbildung abgeschlossen (Regelzeit war bis August 2017, aber ich habe verkürzt) und habe bis dahin auch BAB erhalten. Anfang Februar habe ich dann bei der Agentur für Arbeit angerufen und gemeldet, dass ich fertig bin und die mir nichts mehr zahlen müssen, also war die Sache für mich erledigt.
Ende Februar habe ich dann trotzdem BAB erhalten und es hat mich sehr gewundert, also habe ich Anfang März nochmal dort angerufen und mir wurde gesagt, dass ich nicht Bescheid gesagt hätte?! Der Mitarbeiter mit dem ich zuerst telefoniert habe, hat es anscheinend nicht im System hinterlegt, dass ich fertig bin!
Jedenfalls habe ich dann das Geld was ich erhalten habe zurück überwiesen, aber jetzt wollen die auch noch 55 € Bußgeld von mir haben, weil ich ja angeblich zu spät Bescheid gesagt hätte! Ich habe es schon mit einer schriftlichen Stellungnahme und etlichen Anrufen probiert, aber die verlangen trotz allem das Bußgeld! Es ist doch nicht meine Schuld, wenn der Mitarbeiter das nicht notiert!
Desweiteren wollte ich einen Einzelverbindungsnachweis (Handy) einholen mit dem Beweis, dass ich da angerufen habe, aber da musste ich feststellen, dass die Einzelverbindungsnachweise der Telekom nur noch die kostenpflichtigen Verbindungen aufzeigen. Die Nummer der Agentur für Arbeit ist aber eine 0800er Nummer und somit kostenlos...
Es geht mir nicht um die 55 €, sondern um's Prinzip! Ich habe fristgerecht dort Bescheid gegeben und die wollen trotzdem 55 € von mir haben...
Hat jemand einen Rat für mich???
1 Antwort
Du wirst vermutlich in den sauren Apfel beißen müssen und die geforderten 55,-- EUR zahlen müssen.
Du hättest im Januar mitteilen sollen, dass der Prüfungstag am xx. Januar sei und somit die Zahlung des BAB nach dem 31.01. einzustellen sei.
Du hattest bei Antragstellung unterschrieben, dass alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich zu melden seien.
Der werte Herr ist ein Angestellter!
So eine Mitteilung macht man natürlich schriftlich. Hast Du schon mal in der Anmeldung gearbeitet, wo Du angerufen hast? Hast Du schon mal die Hektik dort erlebt?
Du musst immer daran denken, dass Du nur einer von vielen bist, der dort ein Anliegen vorträgt.
Deine Mitteilung des vorgezogenen Prüfungstages hätte halt schriftlich erfolgen müssen.
Nein ich hätte nicht im Januar Bescheid geben müssen, da ja theoretisch noch die Möglichkeit Bestand, dass ich die Prüfung verhaue und weiter machen muss. Die Frist, dass ich kurz nach der Prüfung Bescheid gegeben habe ist schon okay, aber der werte Herr hat das beim Telefonat leider nicht notiert (warum auch immer). Und mir wurde dann vorgeworfen, dass ich erst am 09.03.2017 Bescheid gegeben hätte! Das war das zweite Telefonat, weil ich mich gewundert habe, warum ich nochmal BAB erhalten habe...