Darf Handwerker für Besichtigung Rechnung stellen?
Hallo! Wir haben wg. einer feuchten Stelle im Anbau im Februar einen Dachdecker um Rat gefragt. Es kamen 2 Mitarbeiter, von denen einer sich das Flachdach des Anbaus (begehbar über die Terassentür des darüberliegenden Kinderzimmers) angeschaut hat und meinte, es sei nix zu machen. Mein Mann wurde gebeten, eine Anwesenheitsbestätigung für den Chef zu unterschreiben. Eine Durchschrift davon haben wir nicht erhalten. Nun haben wir nach 5 Monaten eine Rechnung über 103€ (55€ für 2 Mitarbeiter, 31€ für LKW-Anfahrt für 3.5km plus MwSt) bekommen. Auf drei Anrufe erfolgte keine Reaktion, der Chef ist nicht zu sprechen, kein Rückruf. Nun bin ich stinkesauer und frage mich, ob eine Rechnung für eine Besichtigung überhaupt rechtens ist?
4 Antworten
Total unseriös!!!
Ich würde sofort bei der Handwerkskammer anrufen und denen die Situation schildern.
Das ist ein sehr guter Tipp, den die Kammern unterhalten Schlichtungsstellen.
Die Frage ist natürlich, was da tatsächlich unterschrieben worden ist...
Ansonsten sollten Sie der Rechnung auf dem Weg wie sie zu Ihnen gekommen ist, widersprechen und dies damit begründen, dass sie diese Leistung nicht beauftragt haben. Sie sollten klar darlegen, dass sie nicht zahlen werden und man sich Mahnungen sparen kann.
Wenden Sie sich bei Mahnungen zusätzlich an die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer, die für den Betrieb zuständig ist.
ein absolutes NOGO, das muss bereits im Vorfeld abgesprochen werden. Das ist nicht haltbar.
Das gleiche hab ich auch gedacht. Denn die Handwerker, die sich unser Haus bei der Sanierung angeschaut haben, (wir haben 2-3 Firmen pro Gewerke um Angebote gebeten), haben auch keine Rechnung für ihre Angebote bzw ihr Kommen mit Besichtigung erstellt. Unverschämt finde ich v.a. dass er auf die Anrufe, um den Sachverhalt zu klären, nicht reagiert...
Das wird vermutlich die Masche eines schwarzen Schaffes sein: Sie werden wahrscheinlich bei Nichtzahlung eine Mahnung bekommen, dann folgen Mahnungen vom Inkassounternehmen und vom Rechtsanwalt und irgendwann folgt der Mahnbescheid (auf letzteren unbedingt reagieren).
Nein, das ist unseriös, ich würde es nicht bezahlen. Besichtung und Aufmaß dient zur Erstellung eines Angebots/Kostenvoranschlages. Dafür eine Rechnung zu stellen ist eine Frechheit, den würde ich auslachen, und ihm drohen die Bewertung in sämtlichen sozialen Medien zu verreißen.
Das ist ein guter Tip. Wir warten dann jetzt mal seine weiteren Reaktionen ab. Bei Mahnung oder ähnlichem werde ich das tun.