Wahrheitsgehalt des Schreibens der Arbeitsagentur Inkasso.

Seite 1 - (Arbeitsamt, Arbeitsagentur) Seite 2 - (Arbeitsamt, Arbeitsagentur)

2 Antworten

Soweit man es erkennen kann, macht das Schreiben schon einen echten & glaubwürdigen Eindruck. Und auch einen Inkasso - Service bei der Arbeitsagentur Recklingshausen gibt es.

Hast Du mal an einer berufvorbereitenden Maßnahme der Arbeitsagentur teilgenommen & in diesem Rahmen Leistungen bezogen? Weil das läuft auch unter Berufsausbildungsbeihilfer (BAB). Der Betrag sieht von der Höhe auch aus wie das monatliche BAB in einer solchen Maßnahme.

mindsoldier  03.07.2015, 02:25

womöglich handelt es sich um einen fehler, eine verwechslung oder ähnliches, ruf beim inkassoservice mal an und erfrage die details der forderung (von welcher agentur, warum rückforderung, überzahlung? etc..)

Ryusuke 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 04:03
@mindsoldier

Naja, im Schreiben steht ja, dass bei Fragen die zuständige Agentur angerufen werden soll. Da wurde mir aber gesagt, von der Forderung sei nichts vermerkt in den Unterlagen. Selbst die Leistungsabteilung (die ja normal die Forderungen stellt), hat nichts in den Unterlagen von mir gefunden...

Habe gestern per Email erst mal nen Brief an den Inkasso-Service geschickt, sollte da in den nächsten Tagen nichts zurück kommen, ruf ich da noch mal an bzw. den Inkasso-Service direkt.

Ryusuke 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 01:09

Also in einer berufvorbereitenden Maßnahme war ich. Hatte ja, wie geschrieben, schon in der betroffenden Agentur angerufen und diese ist in Nürnberg. Mir wurde gesagt, in den Unterlagen/Akten sei nichts von einer Forderung vermerkt. Und die Leistungsabteilung hatte bei mir dann auch noch angerufen und mir auch noch mal gesagt, da sei nichts davon Vermerkt.  Warum gibts also ne Zahlungserinnerung, obwohl die Agentur in Nürnberg davon nichts in den Unterlagen hat?

Das Schreiben sieht korrekt aus !

Normalerweise steht dann auch deine Kundennummer im Schreiben und wenn die stimmt,dann ist das auch echt,denn da kommt normalerweise kein anderer ran.

Hast du mal eine BVM - gemacht und da etwas bekommen,dass wäre dann Berufsausbildungsbeihilfe ( BAB ) gewesen.

Ryusuke 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 03:59

Ja, in einer Berufsvorbereitenden Maßnahme war ich. Einmal in nem BVJ von 09/04 - 07/05 und in einem BvB das von 09/07 - 07/08. Aber laut dem Schreiben war es von 01.08.2008 - 31.08.2008.

Und wie bereits erwähnt: bei der damals zuständigen Agentur (Nürnberg) ist von dieser Forederung nichts in den Unterlagen vermerkt.

isomatte  04.07.2015, 04:45
@Ryusuke

Hast du dann in dieser Zeit BAB - erhalten,evtl.wurde dann ein Fehler bei der Agentur für Arbeit gemacht und dir für den Monat 08.2008 einmal zuviel gezahlt ?

Man bekommt ja auch nicht gleich ein Schreiben von Inkasso,da kommen erst mal ganz normale Forderungen und die solltest du ja bekommen haben.

Ich würde mich dann noch mal an die Agentur für Arbeit wenden und mir das schriftlich bestätigen lassen,dass keine Forderungen gegen dich bestehen und das ganze dann ans Inkasso schicken,zuvor eine Kopie machen.