Rückzahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach über 4 Jahren
Hallo,
folgender Sachverhalt: ich habe von 2006 bis 2009 BAB erhalten. Im September 2009 hat das Amt dann von mir das letzte Jahr BAB zurückgefordert, weil meine Eltern angeblich zu viel verdient hätten. Kann nicht sein, da meine Mutter die ganze Zeit arbeitssuchend war und mein Vater selbständig, aber Ende 2008 Insolvenz anmelden musste.
Ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt. Dann herrschte Funkstille! Anfang diesen Jahres habe ich dann eine Zahlungsaufforderung vom Amt erhalten, diese ich ignorierte.
Nun kam heute wieder ein Brief in dem steht das ich die letzten Steuerunterlagen meines Vaters einreichen soll.
Was nun? Soll ich darauf reagieren? Die Unterlagen hat mein Vater natürlich längst nicht mehr, die hat sicher der Insolvenzverwalter. Davon abgesehen: ist das alles nicht schon längst verjährt, da es über vier Jahre her ist? Wie soll ich reagieren?
Schon mal vielen Dank ...
3 Antworten
Um zukünftigen Ärger aus dem Weg zu gehen, den Forderungen des Amtes nachkommen. Einkommensunterlagen bei Selbständigkeit müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, auch nach Beendigung der Selbständigkeit, also müssen sie irgendwo vorhanden sein. Wenn nicht, kommt es wohl zu einer Einkommensschätzung - und die kann "fehlschlagen"
Hallo,
vielen Dank für das schnelle Feedback.
Die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ist mir bekannt und an die Unterlagen würde man sicher durch den Insolvenzverwalter oder das Steuerbüro rankommen, aber muss ich mir diesen Stress wirklich geben? Das Amt lässt 4 Jahre nichts von sich hören und dann muss ich innerhalb von 2 Wochen "springen"? Ist die Rückforderung nicht nach 4 Jahren nichtend?
Die schauenin diesem Jahr die Vorgänge aus 2013 durch, weil es ab 1. Januar 2014 verjährt ist. Daher die späte Forderung. Ignorieren darfst du auf keinen Fall, wenn man da Fristen versäumt, muss man blechen und kommt aus der Nummer nicht raus. Widerspreche erst einmal und bitte um eine Begründung. Das hemmt die gesetzten Fristen.
Vielen Dank für die fixe Antwort.
Also ein wenig Zeit schinden und erstmal "dummstellen"? Dann werde ich kurz vor fristende antworten.
genau so ;-)
Die regelmäßige verjährung beträgt 3 jahre. Allerdings kann sie wohl auch vertraglich verlängert werden...Weise also das Amt erstmal daraufhin, dass sein Anspruch verjährt ist. Dann siehst du ja, wie die damit umgehen... :-)
Das ist ein Erstattungsanspruch, der verjährt nach 4 Jahren.
Ah, ok, danke! Wieder etwas dazugelernt! :-)
kleiner Tippfehler, nicht 2013 - 2009 natürlich