Rückzahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach über 4 Jahren

3 Antworten

Um zukünftigen Ärger aus dem Weg zu gehen, den Forderungen des Amtes nachkommen. Einkommensunterlagen bei Selbständigkeit müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, auch nach Beendigung der Selbständigkeit, also müssen sie irgendwo vorhanden sein. Wenn nicht, kommt es wohl zu einer Einkommensschätzung - und die kann "fehlschlagen"

Odin0815 
Beitragsersteller
 21.11.2013, 16:01

Hallo,

vielen Dank für das schnelle Feedback.

Die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ist mir bekannt und an die Unterlagen würde man sicher durch den Insolvenzverwalter oder das Steuerbüro rankommen, aber muss ich mir diesen Stress wirklich geben? Das Amt lässt 4 Jahre nichts von sich hören und dann muss ich innerhalb von 2 Wochen "springen"? Ist die Rückforderung nicht nach 4 Jahren nichtend?

Die schauenin diesem Jahr die Vorgänge aus 2013 durch, weil es ab 1. Januar 2014 verjährt ist. Daher die späte Forderung. Ignorieren darfst du auf keinen Fall, wenn man da Fristen versäumt, muss man blechen und kommt aus der Nummer nicht raus. Widerspreche erst einmal und bitte um eine Begründung. Das hemmt die gesetzten Fristen.

SpringBrauner  26.11.2013, 11:09

kleiner Tippfehler, nicht 2013 - 2009 natürlich

Odin0815 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 11:26
@SpringBrauner

Vielen Dank für die fixe Antwort.

Also ein wenig Zeit schinden und erstmal "dummstellen"? Dann werde ich kurz vor fristende antworten.

SpringBrauner  26.11.2013, 13:07
@Odin0815

genau so ;-)

Die regelmäßige verjährung beträgt 3 jahre. Allerdings kann sie wohl auch vertraglich verlängert werden...Weise also das Amt erstmal daraufhin, dass sein Anspruch verjährt ist. Dann siehst du ja, wie die damit umgehen... :-)

SpringBrauner  26.11.2013, 10:37

Das ist ein Erstattungsanspruch, der verjährt nach 4 Jahren.

Atzec  26.11.2013, 10:49
@SpringBrauner

Ah, ok, danke! Wieder etwas dazugelernt! :-)