Avr Richtlien Urlaubsanspruch für den Nachtdienst

2 Antworten

Entscheidend für Ihren Urlaubsanspruch ist die Zahl der Tage die Sie pro Woche arbeiten müssen.

Wenn nur die Stunden reduziert wurden, die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage aber gleich geblieben ist, dann ändert sich nichts an Ihrem Urlaubsanspruch.

Reduziert sich die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage beispielsweise um 1/6, dann reduziert sich die Zahl der Urlaubstage ebenfalls um 1/6.

Beispiel:

Bei einer 6 Tage Woche haben Sie 24 Tage Urlaub. Dies entspricht dem Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen.

Nun reduziert sich die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage auf 5, somit reduziert sich Ihr Urlaubsanspruch auf 20 Urlaubstage. Da aber nur Tage an denen regelmäßig gearbeitet werden muss, mit Urlaub abgedeckt werden müssen, beträgt Ihr Jahresurlaubsanspruch auch hier 4 Wochen.

Noch ein Beispiel:

Der Jahresurlaubsanspruch beträgt in allen Fällen 4 Wochen.

1 Arbeitstag pro Woche = 4 Urlaubstage

2 Arbeitstage pro Woche = 8 Urlaubstage

3 Arbeitstage pro Woche = 12 Urlaubstage

4 Arbeitstage pro Woche = 16 Urlaubstage

5 Arbeitstage pro Woche = 20 Urlaubstage

6 Arbeitstage pro Woche = 24 Urlaubstage

Peter Kleinsorge

Kira75 
Beitragsersteller
 27.09.2010, 08:29

Danke,vielen vielen Dank.Also ich arbeite von Mitwochabend bis zum nä.Mitwochmorgen,danach habe ich 7 Tage frei,also hab ich das richtig verstanden das ich DOCH 23 Tage Urlaub im Jahr Urlaub habe.?!

Danke vorrab nochmal

Kleinsorge  27.09.2010, 09:22
@Kira75

Sie sollten sich auf jeden Fall von Ihrem Arbeitgeber erklären lassen, wie er die Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs durchgeführt hat und mit welcher Begründung (Rechtsgrundlage), der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet.

Wenn sich die Zahl Ihrer Arbeitstage nicht geändert hat, dann ändert sich auch Ihr Urlaubsanspruch nicht.

Bezüglich des Zusatzurlaubs "Nachtwache" und AZV Tag, kommt es natürlich darauf an, wie die Vereinbarung aussieht, dazu kann ich von hier aus nichts definitives sagen. Allerdings halte ich es sehr für wahrscheinlich, dass sich auch hier nichts ändert, wenn die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage gleich geblieben ist.

Falls der Arbeitgeber bei seiner Meinung bleibt, sollten Sie unbedingt die Erklärung des Arbeitgebers posten, dann kann ich Ihnen auch raten, was als nächstes zu tun ist.

Was Sie leider nicht beantwortet haben, hat sich durch die Reduzierung der Stunden etwas an der Zahl Ihrer Arbeitstage geändert?

Peter Kleinsorge

Wenn Sie das Statementdes

Kira75 
Beitragsersteller
 27.09.2010, 09:47
@Kleinsorge

Hallo nochmal,

habe gerade mit demPersonalbüro tele.und da erklärte man mir das ich wegen meiner red.Std.nur noch 3,5 Std in der Woche arbeite,hätte sich deswegen mein Urlaubsanspruch geändert.Versteh ich zwar nicht,da ich exakt genau so arbeite wie als zuvor mit der vollen Stelle.....

Kleinsorge  27.09.2010, 11:22
@Kira75

Entweder befindet sich die Personalabteilung auf dem Holzweg, oder Sie. Die Angabe des Personalbüros steht im Widerspruch zu den Angaben aus Ihrer Fragestellung, Sie haben angegeben dass Sie Ihre Arbeitszeit von Vollzeit auf 140 Stunden reduziert haben. Wie kann das Personalbüro angeben dass Sie nur noch 3,5 Stunden in der Woche arbeiten? Das kann ja kaum mehr als ein Arbeitstag pro Woche sein?

Also nochmal:

An wie vielen Tagen arbeiten Sie genau in einer durchschnittlichen Woche?

Oder anders gefragt:

Wieviele Arbeitstage hat eine Vollzeitkraft und wieviele Arbeitstage haben Sie in einer durchschnittlichen Woche?

Peter Kleinsorge

Kira75 
Beitragsersteller
 27.09.2010, 17:37
@Kleinsorge

Sorry,meinte natürlich 3,5Tage die Woche!Nicht 3,5Std.Arbeite 140Std.im Monat zuvor hatte ich 156Std.im Monat gearbeitet.Arbeite von Mittw.bis nä.Mittwoch morgen jeweils 10Std.in der Nacht.

Kleinsorge  27.09.2010, 20:28
@Kira75

Hier ein hilfreicher Link.

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm

Schauen Sie im Kapitel mit der Fragestellung "Wieviel Urlaub steht mir zu?" unter Aber Nr. 1 nach, dort können Sie noch einmal nachlesen was ich in meiner ursprünglichen Antwort geschrieben habe.

Zitat aus obigem Link, zum Einfluß der täglichen Arbeitszeit auf die Zahl der Urlaubstage:

Die tägliche Arbeitszeit spielt dagegen für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle. Wer z.B. nur jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, der hat denselben Urlaubsanspruch wie ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden täglich arbeitet. Ein Urlaubstag des Teilzeitarbeitnehmers ist in diesem Fall auch nur 4 Stunden "wert".

Weisen Sie Ihre Personalabteilung darauf hin dass eine Arbeitszeitreduzierung, ohne dass sich die Zahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche ändert, keinen Einfluß auf die Zahl der Urlaubstage hat.

Peter Kleinsorge

Es gibt unterschiedliche AVRs. So ziemlich jedes Bundesland hat andere Regelungen. Viele orientieren sich am TVöD (öffentlicher Dienst). Der staffelt den Urlaub wie folgt: bis zum 30.Geburtstag = 26 Tage, bis zum 40. = 29 Tage und älter als 40 =30 Tage Urlaub. Es wird dabei immer von Arbeitstagen gesprochen bei einer 5-Tage-Woche. Kollege Kleinsorge hat da völlig recht, wichtig ist wie viele Tage du arbeitest und nicht die Stunden. Wie dein Arbeitgeber auf 23 und dann auf 20 Urlaubstage kommt erschließt sich mir absolut nicht. Ich mache mir es jetzt mal etwas einfach: Gehen wir mal davon aus dass eine Kollegin in Früh-und Spätschicht insgesamt 6 Wochen Urlaub hat. Also steht dir der gleiche Urlaub zu + Zusatzurlaub für die Nächte. Bei der Verteilung deiner Arbeitszeit sind das dann 21 Arbeitstage (= 6 Wochen inkl. Freiwochen)Urlaub. Habt ihr keine Arbeitnehmervertretung, die da etwas mehr Einblick hat? Auf alle Fälle ist die Stundenreduzierung kein Grund für die Reduzierung des Urlaubes.