darf eine Reinigungskraft zur Sonntagsarbeit verpflichtet werden,wenn in ihrem Arbeitsvertrag eine 5 TageWoche vereinbart ist (AVR)?

8 Antworten

Wenn Sonntagsarbeit nicht ausgeschlossen wurde und sie entsprechend ihre 2 Tage die Woche frei bekommt, ja, dann kann sie auch für Sonntag eingeteilt werden.

Es gilt das, was in einem Vertrag steht.

Doch wenn sich etwas in der Firma geändert hat und Sonntagarbeit notwendig ist, dann hat sie zwei Möglichkeiten.

Sich damit einverstanden zu erklären oder

zu riskieren, dass sie gekündigt wird.

http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage05.htm

3) 1Sonntagsarbeit ist die Arbeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr an Sonntagen. 2Bei Sonntagsarbeit sollen im Monat zwei Sonntage arbeitsfrei sein. 3Werden Mitarbeiter an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. 4Der Ersatzruhetag darf nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallen.

Ohne den Vertrag zu kennen: kann sein, kann nicht sein.

Sind die 5 Tage im Vertrag festgeschrieben oder wird nach Dienstplan gearbeitet.... Welche Dienstvereinbarung gibt es.....

Da wäre ich vorsichtig. Alle sagen hier, dass Sonntag ein normaler WERK-Tag ist. Ist er aber nicht. Sonntage sind wie Feiertage zu behandeln.

https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Sonntagsarbeit-und-Feiertagsarbeit.html

In § ) des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) heißt es:

"(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

(...) weiter:

Da aber auch der Gesetzgeber die Realitäten in Krankenhäusern, bei der Polizei den Rettungsdiensten oder in der Gastronomie kennt, legt er in § 10 ArbZG Ausnahmen fest:

"Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden

(...)

bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,

(...)

a) Keine Ahnung, was es zu reinigen gilt. Bei Büroräumen kann die Reinigungskraft sicher nicht verpflichtet werden, bei Krankenhäusern wahrscheinlich schon.

b) Keine Ahnung, was genau im Arbeitsvertrag steht.

Und kündigen kann man jemanden schnell, nur ob diese rechtlich gültig ist, entscheidet ein Arbeitsgericht. Da kann es schon mal zur Wiedereinstellung kommen.

Also ganz so willkürlich darf der Arbeitgeber in Deutschland nicht handeln. Bei einer Frau stellt sich dann häufig noch die Farge, ob sie bspw. Kinder hat. Dann ist sie kinderlosen grundsätzlich vorzuziehen.

Es gibt hier gute Community-Experten für sowas. Bin mal gespannt was da noch kommt.

rainerpb 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 20:58

mal ne vernünftige Antwort ,statt naive Pauschalantworten von MöchtegernWissern.

wasserele  04.02.2019, 21:08
@rainerpb

Aber sei da vorsichtig. Ich war auch mal der Annahme, dass jmd. nicht in Schichtarbeit gezwungen werden kann, obwohl sie im Vertrag stand, weil er 20 Jahre lang nur Frühschicht arbeiten musste und plötzlich auch Spätschichten machen sollte. Tatsächlich gibt es in einem solchen Fall aber kein "Gewohnheitsrecht". Ich hatte mich geirrt.

Aber Sonntag ist kein Werktag (im Gegensatz zu Samstag) und es gelten besondere Konditionen. Das weiß ich. Wie gesagt. Es gibt hier Experten wie:

Robert Mudter

weitere findest du in den Kommentaren von dieser Frage:

https://www.gutefrage.net/frage/arbeitsrecht-und-die-vertraege

(auch meine Falschaussage :( )

Viel Glück

rainerpb 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 21:24
@wasserele

mir ist mittlerweile soviel bekannt,daß mündliche Absprachen,sofern diese nicht schriftlich vereinbart wurden, jederzeit "ungültig" sein können,wenn der Dienstgeber oder auch sein Nachfolger sich nicht daran gebunden fühlt. Eine Nachtwache kann,sofern sie keinen explizieten Nachtwachenvertrag hat,auch jederzeit in den Tagesdienst versetzt werden.

Sie wird dann einfach an einem anderen Tag frei haben also hat sie dann immer noch eine 5Tage Woche