Urlaubsanspruch bei einer 5tage woche (Pflege)
Hallo ich arbeite in der altenpflege .Soll nur 2wochen ,d.h. urlaub in den sommerferien bekommen .Ich fange mit einem dienstwochende an und höre mit einem dienstwochende auf wo ich wieder arbeiten soll .Ist das rechtens,so?
4 Antworten
Was steht denn zu Deinem Urlaub im Arbeitsvertrag? Wie viele Tage und wie viele Arbeitstage pro Woche?
Wenn es darum geht, wie lange man an einem Stück mindestens Urlaub beantragen kann, hilft ein Blick in den § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz:
" Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des AN liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt weerden, und hat der AN Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."
Du hast also einen rechtlichen Anspruch auf mindestens zwei Wochen Urlaub am Stück.
Damit ich meine 12 werktage im urlaub frei hätte müste ich das we tauschen,hätte also bei meinen 2wochen urlaub nur das freie we im urlaub drin die anderen beiden we ,also vor meinen urlaub und danach sind dienstwochenende ist das rechtskräftig
2 Wochen für das ganze Jahr ist auf jeden Fall zu wenig. Du musst außer diesen 2 Wochen in den Sommerferien nochmals mindestens 2 Wochen Urlaub haben.
Ja ich habe schulpflichtige kinder,nein ich bekomme für das ganze jahr 28 tage aber in den sommerferien wo andere 3wochen bekommen ,weil es angeblich am we zu wenig personal da ist war die antwort lg