Mini- und Midijob - 2x Urlaub ist nicht drin?
Ich habe einen Midi- und einen Minijob. Mein Arbeitgeber beim Minijob ist der Meinung, dass mir der volle Urlaubsanspruch, der allen anderen Pauschalkräften zusteht, nicht gewährt werden kann, da ich in meinem Midijob schon genug Urlaub bekomme. Ich könne je nicht zweimal Urlaub bekommen. Das kann doch nicht OK sein, schließlich arbeite ich ja auch zweimal am Tag. Oder? F Dann hätte ich in einem Job Urlaub, müsste aber im anderen antanzen!
2 Antworten
Das hätte Dein AG wohl gerne. Dir stehen bei jedem AG in jedem Job Deine vier Wochen Mindesturlaub zu. Das kann sich der AG des Minijobs nicht raussuchen. Er sollte sich mal das Bundesurlaubsgesetz ansehen.
Wenn das wirklich stimmen würde, hätten viele AN die neben ihrem Hauptjob noch eine Nebentätigkeit ausüben nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub und somit auch nicht die nötige Erholungsphase.
Erholungsurlaub
Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html