Käufer will Auto zurück geben wegen Unfall?
Hallo,
Ich habe vor genau 6 Monaten (Privatverkauf) mein Auto verkauft als Unfallfrei, jetzt habe ich vom Käufer seinen Anwalt ein schreiben bekommen, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten will weil das Auto 2011 einen Unfallschaden hatte. Ich habe das Auto November 2015 auch Privat gekauft allerdings als Unfallfrei, Kaufvertrag hab ich auch noch, dort steht drin das der Wagen unfallfrei ist.... Ich wusste nie etwas von einem Unfall! Habe Ihn natürlich auch als Unfallfrei gekauft, sonst hätte ich Ihn ja nicht gekauft.... Jetzt das schreiben von dem Käufer seinen Anwalt! er will die Gesamte summe von dem Auto zurück haben und das Auto zurück geben.
wie gehe ich nun am besten vor?
Im voraus vielen dank!
16 Antworten
Dass Du selbst gutgläubig warst, schützt Dich nur vor einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Betrugs.
Zivilrechtlich hat das Auto als Unfallauto (wer hat das eigentlich festgestellt?) einen Mangel, da Du ausdrücklich einen unfallfreien Wagen verkauft hast. Nachdem die Nacherfüllung scheitert, hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Du könntest versuchen, Ansprüche gegen den Vorbesitzer geltend zu machen. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wäre noch möglich. Dazu solltest Du aber selbst einen Anwalt mandatieren.
Du solltest dir in diesem Fall selber einen Anwalt nehmen. Sollte dir der Wagen als Unfallfrei verkauft worden sein kannst du evtl. noch bei dem Verkäufer von dem du den Wagen erhalten hast Schadensersatz verlangen.
Ich denke, wenn im Kaufvertrag unfallfrei steht, dann muss er das auch sein. Ich würde auch versuchen den Kauf rückgängig zu machen wenn man mir einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft. Ich denke der Käufer hat auch das Recht dazu.
Schreib dem Anwalt genau das zurück, was Du hier geschrieben hast, der kennt ja bis jetzt nur die Version seines Mandanten
Sachmängelhaftung ist verschuldensunabhängig.
Aber nicht wenn der Mangel aus einem Zeitraum stammt, in dem einem die Sache noch gar nicht gehört hat und man keine Möglichkeit hatte, davon Kenntnis zu haben
Allerdings vertritt er auch nur die Interessen seines Mandanten...
Klar, aber er muss ja wissen, wie die Fakten tatsächlich sind, dann kann seinem Mandanten direkt abraten, überhaupt Klage zu erheben
Seit wann kann man von einem Anspruchsgegner erfahren, wie "die Fakten tatsächlich sind"?
Nimm am besten auch einen Anwalt.Der weiß dann wie alles läuft.
Für den vorliegenden Sachmangel ist es aber erst mal völlig egal, ob der Verkäufer Kenntnis von dem Mangel hatte oder nicht. Sachmängelhaftung ist verschuldensunabhängig.