Bei Ebay kleinanzeigen verklagt werden?
Folgendes:
Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen ein Smartphone verkauft für unter 50€... Nun droht mir der Käufer mich zu verklagen weil er der Meinung ist das gerät wäre nicht neuwertig, und habe kratzer. Was es auch hat. Aber normalerweise ist so etwas bei einem gebrauchten Produkt doch auch zu erwarten... Was soll ich nun tun? Muss ich Angst haben? Auf eine Rückabwicklung habe ich eigentlich keine Lust. Da ich meiner Meinung nach nichts falsch gemacht habe.
13 Antworten
Natürlich hast du etwas falsch gemacht: Ein als "neuwertig" bezeichnetes Gerät hat keine Gebrauchsspueren, insbes. keine Kratzer :-O
Es ist "wie neu", etwa weil es von Anfang an immer nur mit Displayschutzfolie und Schutztasche verwendet wurde.
Genau darauf hat der K Anspruch, weil diese Eigenschaft zugesichert war :-O
Wer seine Angaben schönt, um einen besseren Preis zu erlösen, begeht arglistige Täuschung.
Vlt. kommt die Lust auf Rückabwicklung gegen Erstattung des Kaufpreises und der Versandkosten wenn ich dich darauf hinweise, dass dem K darüber hnaus Schadensersatz mind. i. H. d. Differenz seines Gebots zum nunmehr anderweitig zu beschaffendem, gleichwertigen Handy besteht?
Oder der K akzeptiert den Zustand zu einem angemessenen Presi, in dem man ihm den Kaufpreis anteilig erstattet?
Es auf eine kostenträchtige Rückabwicklungsklage ankommen zu lassen wäre hingegen das Dümmste, was du tun solltest.
G imager761
Ein neuwertiges Gerät darf keine Kratzer oder auch Gebrauchsspuren aufweisen. Das was Du da verkauft hast ist in einem gut gebrauchten Zustand mit erheblichen Mängeln.. Du hast regelrecht betrogen und solltest dem Käufer das Geld zurück geben und demnächst die Wahrheit in den Beschreiben hinein bringen. Wenn man in einer Rechtschutzversicherung ist, dann ist so eine Anzeige schnell aufgestellt, da braucht man nicht in Vorkasse zu gehen.
Im Grunde ist es so. Du musst als Verkäufer eine Gewährleistung bringen. Immer und ja auch als privater Verkäufer. Deine Gewährleistung besteht darin, dass der von dir angebotene Artikel deiner Beschreibung entspricht.
Wenn du also schreibst, das Handy sei neuwertig, tatsächlich hat es aber starke Gebrauchsspuren entspricht das nicht deiner Beschreibung und der Käufer wäre im Recht.
Wenn du der Meinnung bist, es ist alles wie beschrieben muss dir der Käufer sofern er in den zivilrechtlichen Streit gehen will, erst einmal nachweisen, dass du etwas falsches beschrieben hast. Üblicherweise durch eine fachmännische Prüfung. Sowas macht jeder Handyladen und wenn er noch ein paar Euro rüber schiebt, bekommt er was er will. Das ist nunmal die Realität.
Dann habt ihr den Zustand geklärt, du behauptest nun aber, der Mangel sei bei ihm entstanden. Das müsste er dir nun auch wieder nachweisen.
Wir reden hier über 50 Euro und ich denke du siehst worauf das hinaus läuft. Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, würde ich einfach immer widersprechen und dann vergeht ihm beim zweiten Anlauf schon die Lust.
Der ist gut. Der Anwalt ist teurer als das Handy. Wer lässt sich da Angst machen. Jedoch ist Ebay Kleinanzeige eine Privatauktion , wie gesehen so gekauft , da gibt es kenn Widerruf.
eBay Kleinanzeigen ist kein rechtsfreier Raum. Wäre der FS an mich geraten, dürfte er mit einer Klage und evtl einer Anzeige wegen Betrugs rechnen.
Dazu wird es wohl kaum kommen. Niemand wird sich die Zeit dafür nehmen.
Hast du eine Ahnung, inzwischen gibt es sehr viele Anwälte die sich gerade für solche Fälle einsetzen und ebay ist nicht ganz unbekannt bei eben diesen den Anwälten.