Autoverkauf - Bastlerfahrzeug, Käufer kommen nach 4 Tagen zurück und wollen das Geld zurück, HILFE!
Hallo!
Ich habe eine sehr wichtige Frage an euch! Unzwar folgendes, ich habe mein Auto in Ebay Kleinanzeigen gesetzt, daraufhin hat sich noch an Heiligabend jemand gemeldet und wollte sich das Auto ansehen. Der Käufer kam- fuhr damit Probe und unterschrieb den Kaufvertrag. Im Kaufvertrag war enthalten, das dass Fahrzeug ein Bastlerfahrzeug ist und gekauft wie gesehen. Das Fahrzeug ist von 1998 und hat 218000 km. Nach 4 Tagen bekamen wir von Ihnen einen Anruf, es sei gleich nach der ersten Kurve auf dem Heimweg eine Kontrollleuchte angegangen. Sie sind trotzdem nach Hause gefahren. Dann sind Sie zur Werkstatt gefahren, dort wurde gesagt das etwas kaputt ist und wir dies hätten wissen müssen. Als nächstes bekamen wir Post von einem Anwalt, dort steht das dass Auto als kaputt Fahrzeug hätte verkauft werden müssen, wir die Käufer getäuscht hätten indem wir gesagt hätten alles wäre in ordnung und so weiter.... so nun unsere Frage warum sind sie nicht gleich wieder umgedreht als sie auf dem weg nachhause waren und die Kontrolleuchte anging? warum meldet man sich 4 Tage später? im Internet hatten wir schon nachgesehen und überall steht, sobald im Vertrag das Wort Bastlerfahrzeug steht muss es nicht einmal Fahrbereit sein. Wir wussten nichts von einem Schaden und das Auto wurde davor durchgecheckt. Einen Rechtsanwalt zu Fragen kostet sehr viel Geld und ich versuche es auf diesem Weg! Kann irgendjemand sagen was wir Chancen wir haben dagegen anzugehen? Vielen Dank!
6 Antworten
Jeder kann 14 Tage nach einem Kaufvertrag zurücktreten, egal was im Vertrag steht.
Es ist halt so, mir erging es mal genauso. Da stand im Kaufvertrag sogar drin, wie gesehen so verkauft. Und er stand vor mir und hat mich ausgelacht. Nur das Lachen war dem dann doch schnell vergangen.
Du kannst deinen Fall aber nicht unkritisch auf andere übertragen, ggf richtest du damit sogar einen Schaden an.
Zwischen Privatleuten ist jedenfalls kein 14-Tage-Rücktrittsrecht gesetzlich vorgeschrieben. Aber GW natürlich zu deinem erfolgreichen Fall :)
Das Fzg. wurde ausdruecklich als " Bastlerfahrzeug" deklariert und auch entsprechend fuer den Verkauf angeboten. Wobei der Begriff " Bastler" hier auch nach verschiedenen Richtungen ausgelegt werden kann. So koennte ein Hobbybastler,obwohl von Bremsen keine Ahnung, ja auch einfach selbst an diesen herumschrauben ohne zu ahnen, welchen Schaden er dabei fuer sich und andere heraufbeschwoeren kann. Vielleicht waere es besser gewesen das Fzg. zum Ausschlachten anzubieten,denn dann haettes jedem klar sein muessen, das es sich nicht um ein verkehrssicheres Fzg . handeln kann. Warum der Kaeufer nicht gleich wieder umgekehrt ist, kann Dir wohl keiner hier definitiv beantworten,da muesstest Du ihn schon selber fragen. Mit einem Beratungsschein kannst Du Dir auf jedenfal eine erste Rechtsauskunft einholen und dann Dein weiteres Vorgehen planen.
Vergiss nicht : Es wird nichts so heiss gegessen,wie es gekocht wird- will damit sagen, das es ja noch ueberhaupt nicht feststeht, das der Kaeufer ausser dem Schuss vor den Bug durch seinen Anwalt seinen vermeintlichen Anspruch gerichtlich durchsetzen wird, bzw. ueberhaupt kann. !
warum sind sie nicht gleich wieder umgedreht als sie auf dem weg nachhause waren und die Kontrolleuchte anging? warum meldet man sich 4 Tage später?
das musst du deine gegnerische partei fragen und nicht uns... welche chancen hier ein guter anwalt hat, kann man/n übers internet auch nicht sagen.. alles kostet erst mal geld, das du vorstrecken musst.. wieviel hat der wagen denn überhaupt gekostet? und was war eigentlich kaputt?
das Auto wurde für 1650€ verkauft und anscheinend ist der Öldruck zu gering und es besteht Kühlwasserverlust hinten am Zylinderkopf
was heisst nun "anscheinend"?
der anwalt muss euch nachweisen, dass ihr mängel verschwiegen habt.. kann er das? habt ihr was verschwiegen?
wenn ihr euch nix vorzuwerfen habt, könnt ihr euch doch entspannt zurücklehnen? zumal bei dem streitwert............
anscheinend, weil wir das Auto zuvor in einer Werkstatt hatten um es durchzuchecken, und nichts wurde gefunden.
Wir wussten von dieser Sache ja nichts, also konnten wir den Käufern auch nichts von dieser Sache erzählen, die Kontrollleuchte war ja auch ebenfalls aus als das Auto bei uns war
kaputt Fahrzeug
Es ist doch noch gefahren? Wie kann man etwas als kaputt verkaufen wenn es erst nach dem Kauf kaputt geht? Bist du Automechaniker und kannst den Zustand des Autos beurteilen?
Und dann steht auch noch "Bastlerfahrzeug" im Vertrag... :-| :-|
Ja, einmal zum Anwalt/Beratung und der sollte die Sache gleich lösen.
Gekauft von einer Privatperson -und gekauft wie gesehen -und dazu noch deklariert als Bastler Fahrzeug .- Dies regelst du doch mit Ebay.
Und du brauchst ,nicht zum Anwalt ! es können noch so viel Briefe und Anrufe kommen -
behalte nur die von ihm Unterzeichneten Papiere gut auf !
Schreiben können viele kommen -lege dir eine Mappe an -so hast du alles Datumsgenau !
Alles Gute !
Ebay Kleinanzeigen
nicht EBay
Stirbt denn dieser Mythos nie aus?^^ Dafür gibt es Bedingungen, die längst nicht immer vorliegen müssen. Eine davon ist das Vorliegen eines Vertrags zwischen Unternehmer und Verbraucher.