Geblitzt worden, jetzt noch Rechtsschutzversicherung abschließen?
Hallo, ich wurde in meiner Probezeit geblitzt, meine Geschwindigkeit war so weit über dem Tempolimit, dass mir nun ASF, Verlängerung der Probezeit und ein Punkt drohen! Nun hatte ich überlegt mir einen Anwalt zu nehmen und zu versuchen die Auswirkungen zumindest zu mildern. Leider habe ich keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, könnte ich jetzt noch eine Abschließen und die Anwaltskosten erstattet bekommen? Noch habe ich noch keine Leistungen eines Anwaltes in Anspruch genommen, jedoch liegt das Blitzen an sich schon 3 Wochen zurück.
15 Antworten
Nein, eine Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Fälle, die in der Vergangenheit liegen - meist hat man sogar eine gewisse Karenzzeit, in der man die Versicherung nicht nutzen kann, damit man sie nicht kurzfristig vor einem geplanten Rechtsstreit abschließt.
Ganz davon abgesehen greifen die meisten Rechtsschutzversicherungen nur, wenn der Fall Aussicht auf Erfolg verspricht - und gegen eine dokumentierte Geschwindingkeitsüberschreitung klagen zu wollen, ist ziemlich unsinnig..
Bei den meisten Versicherungen hat man eine Art Wartezeit, wonach die erst in Kraft tritt. Ausserdem kann da ein Anwalt auch nicht viel dran machen. Wenn man geblitzt wurde, sind das meist harte Fakten. Man könnte höchstens die Messung anzweifeln (was nicht so einfach ist) oder behaupten, man wäre nicht selbst gefahren (wenn das Bild unscharf ist)- Dann kannst du aber damit rechnen ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
Alle Versicherungen haben eine Probezeit und auch danach zahlen die nur für neue Fälle. Und auch ein Anwalt kann dir nicht helfen die Strafe loszuwerden, das ist nur im Fernsehen so. Und auch nur dann wenn du Stundenhonorare zahlen würdest.
Rechtschutzversicherungen haben i.d.R. eine Wartezeit, bevor man sie in Anspruch nehmen kann, dazu greifen die allermeisten Versicherungen nicht für bereits eingetretene "Schadensfälle" - sprich in deinem Fall das Foto. Du müsstest schon genau die Versicherungsbedingungen studieren, ob Du diesen Fall überhaupt mit einer Versicherung abgedeckt bekommen würdest. Außerdem schließen einige RS-Versicherungen Blitzerdelikte grundsätzlich aus, also auch danach gucken. Selbstbeteiligung hast Du im Normalfall auch und am Ende des Tages bleibt dann noch die ganz große Frage, ob ein Anwalt tatsächlich irgendwas machen könnte.
Warte erstmal ab ob das Schreiben überhaupt kommt. Vielleicht hast du glück und es kommt nichts und dann verjährt es.
Eine Rechtschutver. nutzt dir nichts , da die auch warten Zeiten von 3 Monaten haben.