Bei Lidl fotografiert ein "Parksheriff" die geparkten Autos ...?
wenn sie keine Parkscheibe haben. Drei Fotos, links, rechts und von vorne. Eine Firma, bei der der Sheriff arbeitet, hat die Erlaubnis von LIDL, Parkverstöße zu überwachen.
Darf er meinen Wagen fotografieren?
21 Antworten
Zu dieser privaten Parkraumüberwachung gibts bereits diverse Gerichtsurteile. Prinzipiell ist das erlaubt incl. Beweisfotos. Es muss allerdings deutlich am Eingang zu dieser privaten Parkfläche auf die Überwachung, das Verbot des Parkens ohne Parkscheibe sowie die mögliche "Strafgebühr" hingewiesen werden.
Es gibt da alllerdings ein juristisches Schlupfloch. In Anspruch genommen werden darf nur der tatsächliche Fahrer des Fahrzeuges, niemand sonst, auch nicht der Halter. Die Zahlungsaufforderung geht aber grundsätzlich an den Halter, den die Firma von der Zulassungsstelle erhält. Bestreitet nun aber der Halter, überhaupt gefahren zu sein, liegt die Beweispflicht, wer gefahren ist, bei der Überwachungsfirma. Die darf aber keine spezielle Personenrecherche durchführen, z.B. mit Foto vorzeigen in der Nachbarschaft, wie die Polizei das darf.
Insofern ist es auch ein großer Fehler, den allerdings viele machen, direkt dort vor Ort zu den Parkwächtern hinzugehen und sich erkenntlich zu machen oder bei der Firma anzurufen und zuzugeben, dass man gefahren ist.
Genau so ist es
Wir haben diese Sensoren im Boden bei Lidl. Wenn da diese "Parkuhr" abgelaufen ist, dann kommt da auch einer und knippst.
Die dürfen das keine Sorge. Immerhin macht das Ordnungsamt das ja auch wenn du irgendwo falsch stehst.
Du befindest dich mit deinem Wagen auf privatgelände, auf dem der Eingentümer das Recht hat, die Verwendung von Parkscheiben anzuordnen. Verstöße dagegen darf er auch ahnden.
Und zur Beweissicherung wird dein Auto fotografiert: einmal mit Kennzeichen und einmal ohne Parkscheibe.
Ja, selbstverständlich darf er das.
Ein Auto hat keinerlei Persönlichkeitsrechte.
Was die Anwälte meinen ist egal. Wichtig ist was das Gericht darüber denkt ;)
Stimmt so :D
Das mag für de Veröffentlichung zutreffen, aber nicht für das simple Erfassen, das ja quasi nur der Ersatz für das Aufschreiben ist. Wenn auch beweiskräftiger.
Er kann ja gerne dieser Meinung sein, der Herr Anwalt.
Spannend wird es, wenn er das Nummernschild abdeckt, damit niemand seine Daten erspähen kann.
Ich hätte gerne ein Video davon, wie er den Polizisten von seiner Meinung überzeugt.
Das wäre eine sehr unterhaltsame Diskussion mit dem Polizisten ;D
es sind bei Lidl keine Polizisten anwesend!
Das war auf Menuetts Kommentar bezogen , hat nichts mit Lidl zu tun. Einfach mal die Konvo lesen
Die Polizei kommt auch gerne zum Lidl, wenn da einer sein Nummernschild verdeckt.
Ja, das darf er.
Er darf die Fotos nur nicht öffentlich machen. Aber das macht er ja auch nicht.
Er darf die Fotos nur nicht öffentlich machen.
da spricht auch grundsätzlich nichts dagegen!
Viele Anwälte sind aber der Meinung, dass z.B. Kennzeichen personenbezogene Daten sind und damit besonders nach DSGVO etc. zu behandeln sind :D