Nach Autokauf, Klage seitens des Käufers

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Wenn er es so wie hier beschrieben gekauft hat kann er ruhig klagen. Jedoch wird er damit keinen Erfolg haben da du dir nichts vorzuwerfen hast. Lass ihn doch einfach machen wenn er sich eine gerichtliche Abfuhr einholen will. Damm bleibt er zudem auch noch auf den Klagekosten sitzen. Gönnen würde ich es ihm auf jeden Fall!

Du hast, so wie Du es schreibst, alles richtig gemacht. Die Vorschadenfreiheit bezieht sich auf "Unfallschaden" nicht auf Motorschaden.

Wenn der Käufer zu viel Geld hat zum Klagen, soll er ruhig. Er wird verlieren und dann auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen müssen.

denke da brauchst du dir keine sorgen machen....da du das auto als bastlerauto verkauft hast über nimmst du keinerlei garantieansprüche ,schon gar nicht als privatperson!

Du bist allen Verpflichtungen eines Verkäufers nachgekommen,ich würde mir da keine Gedanken mehr machen und mich auch auf nichts mehr einlassen.Wer weiß wie man nach dem Kauf mit dem Fahrzeug umgegangen ist....

Ich glaube nicht das er dich deswegen verklagen kann.. Erstens hast du den Wagen ja mit dem Vermerk Bastlerwagen verkauft und zweitens gehört die Zylinderkopfdichtung soweit ich weis zu den Verschleißteilen die sowieso von jeglichen Ersatzasnssprüchen ausgeschlossen ist.. Habe ich zumindest mal gelesen..