Nach Autokauf, Klage seitens des Käufers
Ich stell meine Frage nochmal.Ich habe am Samstag meinen PKW privat verkauft. Er hatte TÜV und war zugelassen. Die Käufer kamen aus Österreich, sind das Auto probegefahren, haben ihn untersucht und gekauft. Da es ein österreichicher Kaufvertrag ist,haben wir Vorschadenfreiheit angekreuzt. Der einzige Mangel war ein Kratzer an der Felge,den ich auch angegeben habe. Sie waren vom Wagen begeistert, bezahlten Bar und ich verkaufte ihn unter Auschluß jeglicher Gewährleistung als Bastlerwagen (sie waren einverstanden),weil er getunt war und falls irgendwas mit dem Wagen sein sollte, man sich an den Käufer und nicht mehr an den Verkäufer wenden solle. Uhrzeit und Datum des Verkaufes etc. standen alles drauf. Sie haben uns auch POSITIV bewertet,das alles in Ordnung sei. Jetzt um 2 Uhr nachts rief er usn an und droht uns. Er kommt aus Österreich her und will uns verklagen, weil der Wagen auf der Autobahn stehenblieb, weil die Zylinderkopfdichtung kaputt ist. Wir sollen ihm entweder die Rechnung für den Schaden bezahlen oder den Wagen zurücknehmen. Wir hätten ihm ja auch ohne weiteres (stand in der Auktion) ein DEKRA Gutachten erstellen lassen,schon als Beweis dafür das wir den Wagen guten Gewissens verkaufen. Soll ich mich jetzt verklagen lassen? Ich kann ja nicht wissen,das dieses Teil ausgerechnet 5 Tage nach dem Verkauf kaputt geht. Was soll ich tun?Danke für eure Antworte
7 Antworten
Wenn er es so wie hier beschrieben gekauft hat kann er ruhig klagen. Jedoch wird er damit keinen Erfolg haben da du dir nichts vorzuwerfen hast. Lass ihn doch einfach machen wenn er sich eine gerichtliche Abfuhr einholen will. Damm bleibt er zudem auch noch auf den Klagekosten sitzen. Gönnen würde ich es ihm auf jeden Fall!
Du hast, so wie Du es schreibst, alles richtig gemacht. Die Vorschadenfreiheit bezieht sich auf "Unfallschaden" nicht auf Motorschaden.
Wenn der Käufer zu viel Geld hat zum Klagen, soll er ruhig. Er wird verlieren und dann auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen müssen.
denke da brauchst du dir keine sorgen machen....da du das auto als bastlerauto verkauft hast über nimmst du keinerlei garantieansprüche ,schon gar nicht als privatperson!
Du bist allen Verpflichtungen eines Verkäufers nachgekommen,ich würde mir da keine Gedanken mehr machen und mich auch auf nichts mehr einlassen.Wer weiß wie man nach dem Kauf mit dem Fahrzeug umgegangen ist....
Ich glaube nicht das er dich deswegen verklagen kann.. Erstens hast du den Wagen ja mit dem Vermerk Bastlerwagen verkauft und zweitens gehört die Zylinderkopfdichtung soweit ich weis zu den Verschleißteilen die sowieso von jeglichen Ersatzasnssprüchen ausgeschlossen ist.. Habe ich zumindest mal gelesen..