AUTO verkauft m. Vertrag, Käufer zahlt nicht mehr! Welche möglichkeiten sind vorhanden?
Hallo, ich habe im Oktober per Vertrag mein ehem. Auto verkauft. Im Vertrag wurde festgehalten, dass eine Ratenzahlung (2 Raten) vereinbart wurde. Ca. 70% sofort (wurde auch geleistet) und den Rest im Folgemonat. Das war im Oktober 2010! Bis heute renne ich dem Käufer nach, und seine Ausreden werden nicht geringer. Als Sicherheit wurde im Vertrag schriftl. festgehalten, dass bei nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung alle Kosten von Anwälten etc. zu Lasten des Käufers gehen. Da er eine Mitleidstour hatte, wurde ich bis dahin nicht tätig. Ich behielt auch die Zweitschlüssel, den alten FZ-Brief, seinen Ausweis bei mir als Pfand. Bei vollst. Zahlung hätte er diese Sachen zurückerhalten!
Meine Frage: Was mache ich nun um an mein restgeld zu gelangen? Einfach zu einem Anwalt gehen? Zur Polizei wegen Betrug? Mit dem Käufer möchte ich persönlich nichts mehr zu tun haben, sonst rutscht mir noch die Hand aus. Durch solche negativen Erfahrungen, werden mit sicherheit die nächsten Käufer von mir nicht Profitieren!
Vielen Dank für euere sinvollen und Hiilfreichen Antworten im Voraus.
Sir65
18 Antworten
ich würde an deiner stelle zum anwalt und zur polizei gehen
Hoffentlich hast Du dem Käufer den Fahrzeugbrief des Autos noch nicht gegeben. Denn dann bist Du immer noch der rechtmäßige Besitzer des Wagens! Den Brief bekommt er nämlich erst, wwenn das Auto vollständig abbezahlt wurde ! Falls Du ihm den Brief bereits ausgehändigt hast, sehen Deine Chancen vor Gericht düster aus !
Nur bringt der Brief, im Gegensatz zur landläufigen Meinung, einen Sch...
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagt der Fahrzeugbrief nichts über die Eigentumsverhältnisse aus; d.h. der Eigentümer ist nicht immer auch im Kfz-Brief eingetragen. Eigentümer ist allein derjenige, dem das Kfz übereignet wurde. Eigentümer an einem Kfz wird demnach nur derjenige, der sich mit dem früheren Eigentümer geeinigt hat und dem das Kfz übergeben wurde. In der Praxis ist dies meist der, welcher als Käufer im Kaufvertrag steht, und deshalb auch üblicherweise das Eigentum an dem Auto durch Übergabe erworben hat.
Falsch, du verwechselst Einiges, u.a. auch "Eigentum" und "Besitz".
hallo
willkommen im club ,, das mit dem aussweiss , den hat er bei dir vergessen ! stimmts ?! denn wenn nicht , hast du dich strafbar gemacht . schlüssel und brief , wenn du ihn hätterst bringen dir auch nichts . gehe zum amtsgericht , und beantrage einen titel , alles andere hat keine aussicht auf erfolg . dann erstatte anzeige wegen unterschlagung des fahrzeugs , und zur zul stelle , um einen sperrvermerk eintragen zu lassen , um den verkauf zu verhindern .
alle kosten , gehen eh zu lasten des verlierers , aber fass einem nackten mann mal in die tasche .
ps. wiefiel briefe brauchst du ?? habe ca 35 stück mit den dazugeh. titeln , und ausser speesen nichts gewesen . versuchs mit einer kralle , aber legal ist das auch nicht
gruss mike
Warum hat er die Ratenzahlung nicht mit seiner Bank geregelt?
Ich würde einen Anwalt einschalten.
- Den Ausweis als Pfand zu behalten ist nicht Rechtens! Du hättest nur eine Fotokopie machen dürfen. Zweitschlüssel? Im Zweifelsfall könnte er behaupten, Du hättest gestohlen... Selbst Beim ADAC und Inet kannst Du heut nachlesen, wie man sich beim Autokauf-vekauf zu verhalten hat.
- Du hast die Möglichkeit über inet unter MAHNBESCHEID Coburg einen Manbescheid abzusenden. mach Dich da schlau. Wenn er nicht reagiert, kannst Du pfänden und evtl. immer noch zum Rechtsanwalt. Aber pass auf, sonst bleibst Du auf den Kosten sitzen. Wo nichts ist, kannst Du nichts holen. Auf alle Fälle behalt den Brief, das ist Deine einzige Sicherheit zur Zeit. Er belegt, daß Du der Eigentümer bist. (Besitzer ist der Käufer).
- Ich kann nur für Dich hoffen, daß Du Deiner KfZ-Versicherung sofort Bescheid gegeben hast. Was meinst Du was passiert, wenn der jetzt einen Unfall baut...Wie ist es mit der Kfz-Steuer, hast Du hoffentlich auch sofort Mitteilung gemacht.
Anscheinend nicht.
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