Autounfall mit Papas auto (vollkasko) (nicht mitversichert)?
Ich hatte mit mein vaters auto einen unfall aber bin nicht mitversichert auto ist vollkasko versichert bin aber nicht mitversichert weil mein auto in der werkstatt war, hab ich mein vaters auto benutzt.
Was kommt auf mich zu ?
9 Antworten
Autounfall mit Papas auto (vollkasko) (nicht mitversichert)?
Nö.... Versichert sind immer nur alle Insassen ausser dem Fahrer selbst
Ich hatte mit mein vaters auto einen unfall aber bin nicht mitversichert auto ist vollkasko versichert bin aber nicht mitversichert weil mein auto in der werkstatt war, hab ich mein vaters auto benutzt.
Alles OK, wenn Papa es erlaubt hat, gehörst Du zum Kreis der berechtigten Fahrer
Was kommt auf mich zu ?
evtl. Schadensersatzforderungen von Deinem Papa... weiter nichts
Auf Deinen Vater kommt dabei etwas mehr zu:
- nachträglicher Mehrbeitrag bis zu einem Jahr Rückwirkend, so als hättest Du zum festgelgten Fahrerkreis gehört
- evtl. Rückstufung der SF Klasse für die Kfz Haftpflichtversicherung
- evtl. Rückstufung der SF Klasse für die Vollkaskoversicherung
- vereinbarte Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung für alle Glasschäden an Papas Auto (keine Rückstufung der SF Klasse möglich)
- vereinbarte Selbstbeteiligung in der Vollkosakoversicherung für alle weiteren Unfallschäden ab Papas Auto
ja, genau.....
Es wird alles genauso von der Versicherunge behandelt als hätte Dein Vater selbst gefahren. Der einzige Unterschied dadurch das Du gefahren bist, ist der das evtl. höhere Beiträge fällig werden so als gehörtest Du zum vereinbarten Fahrerkreis... Das KANN die Versicherung verlangen und darf dabei rückwirkend bis zu einem Jahr die höhren Beiträge verlangen.
okay weil ich hab gedacht das die versicherung nichts zahlt weil ich nicht mitdrauf verschichert bin
ich dachte, diese Bedenken wären mittlerweile ausgeräumt.....
Aber nochmal der Hintergrund:
Zunächst mal wird das Auto so versichert wie der Versicherungsnehmer es wünscht und es gibt nur wenige Fälle in denen die Versicherung nicht leistungspflichtig wäre. (Zb. bei Ausübung einer Straftat und anderer sehr gravierender Verhalten oder Unterlassungen)
Bei der gewünschten Versicherung richtet sich der Beitrag nach dem zu benennden Fahrerkreis, die Versicherung ist aber verpflichtet Schadensersatz zu erbringen, wenn sie das Risiko auch eingegangen wäre, wenn der geänderte Fahrerkreis rechtzeitig bekannt gewesen wäre. Da es keine Kfz Versicherung in Deutschland gibt, die bestimmte Altersgruppen grundsätzlich nicht versichern würde ist sie auch in solchen Fällen verpflichtet das versicherte Risiko zu tragen. Lediglich die höheren Beiträge stehen der Versicherung zu, zu denen sie das Risiko ursprünglich auch eingekauft hätte. Da der Versicherte durch Nichterweitereung des Fahrerkreis in der Vergangenheit bereits für unbestimmbare Zeit eine Sicherheit in Anspuch genommen hat, für die er eigentlich höhere Beiträge hätte bezahlen müssen, wurde vom Gesetzgeber eine pauschale Frist von rückwirkend einem Jahr als Höchstgrenze gesetzt.
Rechtlich ist die Nichtbenennung des erweiterten Fahrerkreis eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers. Die immer nur dann ein Problem darstellt, wenn eine Versicherung bei bekannt sein der Umstände das Risiko nicht eingekauft hätte. (zb. bei Risiko- Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen, hier würde der Versicherer das Risiko wahrscheinlich komplett ablenen wenn bestimmte Gegebenheiten bei Vertragsschluss bekannt sind und in solchen Fällen führt eine Obliegenheits- oder vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung zum kompletten Entfall des Versicherungsschutzes)
Vollkasko gilt für das Fahrzeug, nicht für einzelne Fahrer. Warum bist Du "nicht mitversichert"?
Vermutlich weil der Tarif umso günstiger ist, je weniger Fahrer man angibt. Trotzdem ist natürlich das Auto versichert und nicht der Fahrer.
ja, das gibt dann eben eine Nachberechnung vom Beitrag ohne die Rabattmerkmale. Hat mit dem Versicherungsschutz nichts zu tun.
Ja das war ja nicht auf dauer sondern nur für 30 min hab da nicht so dran gedacht :/
Gar nichts - ausser du hast keinen Führerschein...
Dein Vater muß evtl. mit Beitragsnachforderungen rechnen - Fremdschäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, Eigenschäden über die Vollkasoversicherung ;-)
Gruß siola55
Danke! @sioala55
Das FAHRZEUG ist versichert. Dein Vater wird wohl die Korrekte Prämie nachzahlen müssen. es sei denn er könnte GLAUBHAFT versichern, dass es nur ein Ausnahmefall war, dass du gefahren bist.
ok danke hans! :)
Den "Ausnahmefall" nachzuweisen muß nicht ausreichend sein, da kommt es auf die Auslegung der Versicherung an.DDashhilftmnurddann wirklich weiter, wenn solche Ausnahme explizit angegeben ist.
Richtig entlasten würde nur eine auftragsfahrt um zb. Eine wichtige Besorgung für den Vater zu erledigen oder ihn auf einer längeren Reise zu entlasten
Haftpflicht zahlt Schaden des Dritten.
VK zahlt Schaden am Auto von Papa. Eventuell wird eine erhöhte SB fällig.
Rabatt für eingeschränkten Nutzerkreis kann zukünftig oder auch rückwirkend entfallen.
Also hafpflicht zahlt mir den schaden den ich verursacht habe ?
Aber das auto ist ja auf mein vater angemeldet Zahlt das trozdem VK ?
Also hafpflicht zahlt mir den schaden den ich verursacht habe ?
Nein... die Kfz Haftpflichtversicherung zahlt immer nur an den Anspruchsteller selbst
Aber das auto ist ja auf mein vater angemeldet Zahlt das trozdem VK ?
Ja
Also hafpflicht zahlt mir den schaden den ich verursacht habe ?
Nein, sie zahlt demjenigen den Regulierungsbetrag, dem du den Schaden zugefügt hast.
Dein Vater ist im übrigen kein Dritter, deswegen zahlt dessen Schaden (am versicherten Auto) nicht die Haftpflicht sondern die VK.
Achso das heißt mein vater selbst zahlt nichts am unfall sondern die versicherung nur er wird überall hochgestuft