Unverschuldeter Unfall weit entfernt vom Heimatort, muss gegnerische Versicherung Fahrzeugtransport zahlen?
Mal angenommen, ich habe 200 KM von meinem Heimatort entfernt einen unverschuldeten Unfall und mein Auto ist nicht mehr fahrbereit. Häufig wird dann das Fahrzeug (auf Anordnung der Polizei) zur nächstgelegenen Werkstatt abgeschleppt.
Muss die gegnerische Versicherung den Fahrzeugtransport zu mir nach Hause bezahlen? Schließlich kann ich mir ja aussuchen, wo ich mein Auto reparieren lassen möchte und i.d.R. ist dies die eigene Vertragswerkstatt und nicht irgendeine Werkstatt 200 KM entfernt.
5 Antworten
Der Versicherungsgegner (also du) hat eine Schadensminderungspflicht.
Es müssen also die Kosten des weiten Transports mit späteren Logistikkosten (Anfahrt, Mietwagen, etc.) gegeneinander abgewogen werden.
Wegen 20-30€ wird da keiner was sagen und auch die übernächste Werkstatt wird nicht das Problem sein.
Bei 200km kann es aber durchaus angezweifelt werden, ob das die günstiges Option ist.
Übrigens: die Politei kann dir NICHT anordnen dein Fahrzeug abzuschleppen. Wie du das da wegbekommst und ob du auf eigene Gefahr doch fährst ist ganz allein deine Sache.
Natürlich bist du trotzdem in der Pflicht den Verkehrsbereich zeitnah zu räumen.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Reparatur, also auch das Abschleppen.
Das Abschleppen über 200 km kann günstiger sein, als die Reparatur in der Nähe des Unfallorts (s. z. B. https://unfall-re.de/abschleppen-nach-einem-unfall-wann-wohin-wer-zahlt/ ). Man muss also abwägen und argumentieren.
Ja, dass zahlt die gegnerische Versicherung. Habe es selber schon erlebt.
Hierzu kann ich nur sagen: Glück gehabt. Bei 200 km muss schon ein sehr triftiger Grund vorliegen, damit die entsprechenden Transportkosten gezahlt werden.
Ich kann mir nicht vorstellen dass die den Rücktransport bezahlen müssen. Selbst der ADAC schleppt seine Mitglieder nur bis zur "nächsten geeigneten Werkstatt" im Inland.
Stichwort: Schadenminderungspflicht
Wäre aber interessant zu erfahren wie die genaue Rechtslage ist