Unfall gemacht Polizei ruft Abschleppdienst?
Hallo, ich habe einen Unfall gemacht und die Polizei hat einen Abschleppdienst gerufen um das Fahrzeug des Geschädigten abzuschleppen.
Meine Frage ist jetzt übernimmt die Vollkasko in solchen Fällen die Kosten und wird das abgeschleppte Fahrzeug dann direkt in eine Werkstatt gebracht oder fallen da noch Gebühren an weil das Fahrzeug noch irgendwo gelagert werden muss ?
10 Antworten
Das zahlt Deine "KFZ-Haftpflichtversicherung" komplett, auch die Abstellgebühren. Sofern Du den Unfall verursacht hast.
Deine "Vollkasko" hat damit nichts zu tun.
Hey, es kommt drauf an wen der besitzer des fahrzeuges dem abschleppdienst anweisungen giebt das der in einer werkstatt soll dann bringt er diesen auch dorthin.
wen der besitzer jedoch nichts sagt bzw nichts sagen kann wegen bewustlosigkeit oder sowas dann wird der wagen auf den hof des abschlepp unternehmens gestellt und es fallen sehr warscheinlich entsprechende gebühren an.
Ob deine versicherung die Kosten übernimmt musst du mit deiner Versicherung absprechen
.... wenn denn die Kostenfrage geklärt scheint, kann sie so etwas auch veranlassen. Der Fahrzeugführer bestimmt üblicherweise den Werdegang.
Kann er nicht, erfolgt erst einmal die Einstellung und dadurch fallen auch Standgelder an, die der Halter aufgebrummt bekommt.
Mit meiner Versicherung habe ich vereinbart: Abschleppen/Bergen und Reparatur selbstständig auslösen, falls ich mal nicht ordnen kann.
Du als Verursacher hast aber doch mit allem gar nichts am Hut!
Meist wird es direkt in die Werkstatt welche das Auto repariert abgeschleppt muss aber nicht sein. Auf jeden Fall werden die Kosten dir resp. deiner Versicherung aufgebrummt.
Wenn du den Schaden verursacht hast, läuft das alles über deine Haftpflichtversicherung. Deine Vollkasko ist nur für DEIN Fahrzeug zuständig.
Und ja, die Werkstatt berechnet für jeden Tag Standgebühren.