Darf ich sein Auto fahren?
Darf ich das Auto meines Vaters fahren, wenn ich nicht mitversichert bin?
Was würde passieren, wenn eine allgemeine Verkehrskontrolle stattfindet?
Ich hab dann zwar dann den Führerschein und denen Fahrzeugschein im Auto, bin aber wie gesagt nicht mitversichert.
Darf ich das Auto benutzen oder nicht?
12 Antworten
Wer hat Dich denn mit dieser Scheiße mit der Versicherung voll gelabert? Du bist NIE versichert! IMMER nur das Auto! Du bist höchstens bei der Versicherung als weiterer Fahrer oder "Person gemeldet!
Da passiert auch in einer Kontrolle nix!
Und so lange Du für ein Fahrzeug den entsprechenden FS hast und das ordnungsgemäß zugelassen ist, darfst auch damit fahren!
Wer verbreitet denn immer so einen riesigen Haufen Bullshit?
- Du darfst natürlich fahren
- bei einer allgemeines Verkehrskontrolle passiert gar nichts
- selbst wenn du einen Unfall baust muss die versicherung erstmal zahlen (den Schaden beim Unfallgegner)
- Danach kann es allerdings sein, dass sie Probleme machen weil du nicht eingetragen warst.
zu 4. Da macht doch niemand Probleme mit dem Versich.schutz, sondern nur wegen der Prämienhöhe gibt es für den Vater evtl. eine Prämiennachforderung!
Ja klar - sobald du den gültigen Führerschein und die Fahrerlaubnis hierzu vom Vater (Fahrzeugschlüssel) hast, kannst du fahren und das Auto hat sogar Versicherungsschutz!
Nur die Höhe der Versich.prämie ändert sich evtl. wenn du vom Vater als weiteren Fahrer beim Versicherer gemeldet wirst.
Was würde passieren, wenn eine allgemeine Verkehrskontrolle stattfindet?
Also kein Mensch (kein Fahrer) hat jemals einen Kfz-Versich.schein mit im Auto!!!
Die Versich.police bleibt ganz schön zu Hause wo sie hingehört! Die Polizei interessiert nur ob die drei Stempel auf dem Kennzeichen (DIN-Stempel auf dem Autokennzeichen, gültige Prüf- u. Stempelplakette) gültig sind und du den Fahrzeugschein dabei hast vom Vater!
du darfst fahren
Papi sollte der Versicherung Bescheid geben, dass du zum Fahrerkreis gehörst. der Beitrag kann sich erhöhen.
solange du keinen Mist baust, passiert nix.
baust Mist, kommt die Vers. und fordert entsprechend die Beiträge nach. das könnte auch weitere Folgen haben
Sehr gute Antwort. Aber die Versicherung könnte im Schadensfall auch die Regulierung verweigern. Besonders bei hohen Sach- oder Personenschäden kann das passieren. Die Versicherung muss nicht bezahlen wenn der Fahrer nicht mitversichert ist. Das Risiko ist also nicht zu unterschätzen. Aber die Polizei interessiert das nicht ob du der Versicherung als Fahrer gemeldet bist oder nicht.
Immer wieder dieser Unsinn hier - natürlich besteht Versicherungsschutz für das Auto!!! Kein Versicherer kann über Nacht einfach den Versich.schutz versagen, wo doch in der Kfz-Versicherung sogar das Pflichtversicherungsgesetz besteht!
Das stimmt nur Bedingt. Zwar muss die Versicherung erstmal zahlen, kann aber später einen Teil oder die volle Summe vom Fahrer zurück fordern. Zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit oder illegalem Autorennen, Alkohol usw., wenn kein ausreichende Begründung für den vertragswidrigen Gebrauch vorliegt. Wenn ein eingetragener Fahrer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen die Fahrt nicht mehr fortsetzen kann, darf auch ein nicht eingetragener Beifahrer in diesem Fall fahren.
Da spielt aber der Fahrerkreis überhaupt keine Rolle...
Fragesteller will doch nur wissen, ob er mit Vaters Auto fahren darf ohne gemeldet zu sein beim Versicherer und will keine Panikantwort :-((
Wo hast Du das denn her?
Sogar meine bezahlt, und das soll eine von den schlechten sein, behaupten hier einige Makler.
Der Verkehrskontrolle ist das vollkommen egal. Die interessiert sich nur dafür, dass der Zulassungsstempel noch gültig ist. Wenn du eine gültige Fahrerlaubnis hast, darfst du jedes entsprechende Fahrzeug fahren.
Die vermeintl. Experten hier mit halb, wenig oder gar keinem Versich.wissen... :-((