Greift Vollkasko bei Fahrzeugschaden?
Hi, mein Auto ging Anfang der Woche während der Fahrt plötzlich kaputt und befindet sich aktuell in der Werkstatt. Es geschah kein Unfall oder dergleichen, sondern die Motorkontrollleuchte fing an aufzuleuchten und das Auto fuhr nicht mehr weiter.
Greift da der Versicherungsschutz oder bleibe ich in diesem Fall auf den Werkstattkosten sitzen? Habe Vollkasko, da hochwertigeres Fahrzeug und bin mir aktuell unsicher.
9 Antworten
Wenn dein Fahrzeug bei der R+V versichert ist und du die "Kasko-Extra-Versicherung (KEX) abgeschlossen hast, kann der Schaden möglicherweise übernommen werden.
https://www.ruv.de/privatkunden/kfz-versicherung/kfz-zusatzbausteine
Zitat aus dem Link: "Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen."
Das ist z.B. das Motorsteuergerät.
Ja, so sind sie unsere Versicherer: Auf Ihren Produkt(werbe)seiten schreiben Sie nicht alles hin *g*.
Dafür aber in ihre Bedingungen, Zitat:
A.8.8 Was wir nicht ersetzen
Motoren und Getriebe einschließlich Teile
A.8.8.1 Wir zahlen nicht für Motoren und Getriebe, die der Fortbewegung der versicherten Sache dienen, einschließlich Gelenkwelle und Differenzial
Die Sache mit der Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtung mag daher kommen, dass die KEX ursprünglich durch die KRAVAG (Teil des R+V-Konzerns) eingeführt wurde zur Absicherung der gewerblichen Fahrzeuge und hier z.B. der Absicherung von Tankfahrzeugen dient...
...das Steuergerät wurde vor ca. drei Wochen von der R+V bezahlt.
Um mit W. Ulbricht zu sprechen: "Freundschaft!"
Ich will nicht in Abrede stellen, dass im Einzelfall auch mal so etwas reguliert wird. Die Gründe für so eine Entscheidung können vielfältig sein und gerade R+V/KRAVAG sind auch durchaus schon mal kulant in ihren Entscheidungen.
Andererseits muss man aber festhalten, was der Versicherer nun mal in seine Bedingungen schreibt. Noch mal Zitat aus den aktuellen AKB (Fortsetzung von meinem ersten Zitat):
Zum Motor in diesem Sinne gehören Anlasser, Aufladesysteme (z. B. Kompressoren, Turbolader), Auspuffanlage einschließlich Halterungen, Kraftstoffsystem am Motor, Kühlung (Wasserpumpe, Lüfter, Thermostatleitungen), Kurbelwelle mit Lagerung, Lichtmaschine, Motorblock mit Büchsen, Motorbremse, Nockenwelle mit Antrieb, Ölpumpe, Ölwanne, Pleuel, Steuergerät, Triebwerk mit Kolben, Zündanlage, Zylinderkopf mit eingebauten Teilen.
Zum Getriebe in diesem Sinne gehören Längstrieb (Kardan-, Gelenkwelle einschließlich Zwischenlager), Steuergerät, Wechsel- und Schaltgetriebe einschließlich Schaltgestänge, Kupplung und Befestigungsteile
Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden durch Unfälle auf.
Beispiel: Du fährst jemanden hinten drauf, dann reguliert dir die Vollkaskoversicherung deinen Schaden mit.
Für Wartungsstau und Fahrzeugreparaturen die nicht durch Fremdeinwirkung entstehen bezahlt die Versicherung nicht.
Bei Fz.-Schäden schon, bei Motorschäden nicht. Da greift meist der Händler oder die Firma dem lieben Kunden unter die Arme. Besonders die von VW und Mercedes öffnen gerade ihre Kassen. Die bekommen ihre Technik nicht in den Griff.
Also Betriebsschäden sind im Vollkaskoschutz leider nicht mitversichert...😥!
Das Fahrzeug ist nur versichert gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Schadenereignisses durch äußere Einflüsse bzw. durch Eigenschäden.
Deine Vollkasko würde bei einem Unfall greifen. Hier greift entweder die Gewährleistung des Herstellers oder die Gebrauchtwagen Garantie. Ansonsten bezahlst die deinen Schaden selbst
Sorry, leider nein: Die "KEX" schließt Schäden an Motor und Getriebe ausdrücklich aus! Sehr wohl gibt es aber die Möglichkeit einer Motorschaden-Zusatzversicherung oder auch den Baustein "Innere Betriebsschäden".
Aber wer hat die schon...?