Wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Leasingvertrag? was nun?
Hallo, ich hatte leider einenAutounfall und die KFZ-Werkstatt meinte, dass das Auto ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist. jetzt zum eigentlichen Problem, dass Auto ist in einem Leasingvertrag... was passiert nun mit diesem?
ps: das Auto ist Vollkasko versichert.
Mit freundlichen Grüßen
9 Antworten
Nur den Schaden aus dem Unfall ,Schäden aus der normalen Nutzung zahlt zum Glück keine Versicherung ,Beulen Dellen Kratzer etc. und das wird bei solchen Fällen ganz besonders gut getrennt den man vermutet mit diesen Totalschaden auch immer BETRUG !
Das man weniger zahlen will bei der Abgabe .
Und das kommt zum Glück immer raus.
.... Deinen Leasinggeber einbinden, für die "Abmeldung" den Brief erbitten,
Deinen Makler/Berater einbinden für die Regulierung, denn der kennt die Damen und Herren mit dem Geld.
Der Marktführer ersetzt die Forderung des Leasinggebers, ohne Mehrkosten im Beitrag natürlich. Deine Versicherung bestimmt auch, oder wurde etwas anderes vereinbart?
Hallo Timothy1403,
schau mal in deinem Vollkasko-Vertrag ob dort eine GAP-Deckung mit vereinbart wurde.
Wenn dies der Fall ist, zahlt der Versicherer den Restbetrag (Differenz zur Vollkasko-Versicherung) abzüglich deinem Selbstbehalt.
Eine GAP-Deckung schließt bei einem Totalschaden (auch Diebstahl) eines Leasingfahrzeuges die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Kasko Versicherung bezahlt, und dem Restleasingwert, der für das geleaste Fahrzeug noch zu zahlen ist.
ps: das Auto ist Vollkasko versichert.
Hoffentlich auch mit der GAP-Deckung!?!
Gruß siola55
Du Meldest das dem Leasinggeber immerhin gehört dem das Fahrzeug ja.
Du hast nur eine Vollkasko oder auch eine solche Restwertversicherung.
Beim Leasing wird davon ausgegangen das dieses Fahrzeug wert x am anfang hatte und am ende der LAfuzeit wert Y hat die differenz davon zahlst du in der Zwischenzeit.
Jetzt ist der Wertverlust ja nicht so gradlinig sondern in erster Zeit wesentlich stärker als der Durchschnittliche Wertverlust welcher im Leasing Vertrag angedacht wird.
Es gibt nun also auch viele Leasing geber die verlangen das eine Versicherung abgeschlossen wird welche die Diferenz zwischen Erstattung der Vollkasko und dem Wert des Fahrzeuges nach Vertrag stellet eben im falle eines Unfalls.