Was passiert wenn ich mit dem Auto von meiner Schwester ein Unfall habe?
Hi, kurze frage die ich mir gestellt habe. Was ich mich genau frage ist aber, da der Wagen ja auf meine Schwester Vollkasko versichert ist was passiert wenn ich einen selbstverschuldeten unfall baue, bezahlt die Versicherung das oder nur wenn der andere schuld ist?
8 Antworten
Irrtum, deine Schwester ist nicht versichert, du genauso wenig.
In einer Kfz Versicherung ist immer das Auto selbst versichert und alle seine Insassen außer dem Fahrer. Bedeutet, wenn Deine Schwester fährt und du auf dem Beifahrersitz sitzt, ist das Auto und du versichert aber nicht deine Schwester als Fahrerin. Fährst du das Auto und deine Schwester sitzt auf dem Beifahrersitz, ist das Auto und deine Schwester versichert aber du nicht.
Bei einem mit dem Fahrzeug verschuldeten Unfall zahlt die Versicherung bedingungsgemäß. Sollte der Fahrer vorher nicht zum gemeldeten Fahrerkreis gehört haben und würde er einen Mehrbeitrag verursachen sofern er zum gemeldeten Fahrerkreis gehört hätte, dann wird die Versicherung diesen Mehrbeitrag bis zu einem Jahr rückwirkend nachfordern.
Gegenüber deiner Schwester bist du natürlich schadensersatzpflichtig und must ihr bei geliehenen Auto alle Nachteile bezahlen, bist du in ihrem Auftrag gefahren, trägt deine Schwester selbst das Risiko so als sei sie selbst gefahren.
Hallo Mark, danke für die Auszeichnung
Die Versicherung unterstellt beim ersten mal wohlwollend eine Fahrlässigkeit. Im Wiederholungsfall unterstellt sie zwangsläufig Vorsatz und dann sieht die Sache ganz anders aus. Vorsatz ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und gleichzusetzen mit Betrug. Neben der hohen Regressforderung, kommen dann auch noch strafrechtliche Aspekte hinzu und dann ist das ganze ganz sicher kein Spaß mehr.
Wie soll das gehen? Bei meiner kann sich ein Fahrer nicht versichern, aber das ist auch eine von den schlechten, wird hier manchmal behauptet (aktuell allerdings laut Süddeutsche Zeitung die beste).
Und wenn sie Dir Papiere und Schlüssel gegeben hat, die Fahrerlaubnis vorliegt, ordnet auch die Vollkasko den Eigenschaden, und die KH den vom Gegner.
Allzeit gute Fahrt.
Nicht Deine Schwester ist versichert, das Auto ist versichert!!!
Die VK zahlt also, wenn alles andere wie Alkohol/Drogen ausgeschlossen werden kann und Du gem. der Tarifbedingungen auch fahren durftes!!!
...da der Wagen ja auf meine Schwester Vollkasko versichert ist was passiert wenn ich einen selbstverschuldeten unfall baue, bezahlt die Versicherung das...
Also es ist immer das Auto versichert und wenn die Prämie bezahlt ist, dann besteht auch Versich.schutz!
Bei Vollkasko zahl das die Versicherung. Das bedeutetet ja das Wort.
Aber die Versicherungsprämie verteuert sich dann. Und es gilbt genau zu berechnen, was besser ist, den Schaden der Versicherung einzureichen, oder selber zahlen und weiter eine niedrige Prämie zu haben
Eine Frage dann noch, was bringt es dann wenn ich einen "zweitfahrer" angebe bei der versicherrung wenn doch eh eine andere person fahren kann und das auto trotzdem verischert ist?