Bezahlt die Vollkasko Versicherung eine kaputte ( zersplittert) Heckscheibe?
Hallo mein Bruder ist heute mit dem Auto (vollkasko versichert provinzial )meines Vaters ( er ist darauf angemeldet 22 Jahre alt ) . er ist rückwärts auf unserem Grundstück gegen ein Fahrradhänger gefahren. Heckscheibe ist nun total schaden. Wird das die Vollkasko bezahlen ?
6 Antworten
Einen reinen Glasbruch würde auch die Teilkasko übernehmen. Hier würde der Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.
@burly99,
wie machheniker bereits geschrieben hat, wird die Heckscheibe über die Teilkasko erstattet.
Allerdings sollten sonstige Schäden über den Vollkasko-Versicherer gemeldet werden. Oft arbeiten die Versicherer mit Kfz-Werkstätten zusammen, die dann die Karosserieschäden zu geringeren Kosten durchführen. Ergänzend prüft der Kfz-Versicherer auch ob die veranschlagten Kosten berechtigt sind.
Die Reparaturkosten der Karosserie kann man dann später immer noch an die Kfz-Versicherung zurück zahlen, um die Hochstufung des SF-Rabattes zu vermeiden.
Außerdem besteht ja sogar die Möglichkeit, dass man im Vertrag einen Rabattretter oder Rabatt-Top-Schutz hat, durch den gar keine Hochstufung erfolgen würde.
Gruß N.U.
@machhehniker,
dazu eine Info aus der Praxis.
Kunde kontaktiert selbst bei einem Vollkasko-Schaden eine Werkstatt und bekommt darauf hin einen Kostenvoranschlag von ca. 1.480 €.
Da es sich hier zufällig um eine Partnerwerkstatt des Versicherers handelte, wurde der Reparatur-Auftrag über den Versicherer eingestellt und die Schlussrechnung war ca. 900 €.
Also könnte es doch dann auch Sinn machen den Schaden direkt über den Versicherer in Auftrag zu geben um dann nach Reparatur die Kosten an den Versicherer zurück zu zahlen.
In diesem Fall eine Ersparnis von fast 600 €
Was ich aber nicht bedacht hab ist dass laut Versicherungsbedingungen ein Schaden gewöhnlich gemeldet werden muß, egal ob man den von der Versicherung geregelt haben möchte oder nicht.
Ich vermute, dass du dich auf den Teil dieser Versicherungsbedingungen berufst.
E.1.1 Bei allen Versicherungsarten
Anzeigepflicht
E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
E.1.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.
.............................
Bedeutet aber auch, dass wenn ein anderer dir ans Auto fährt und die Schadenserstattung durch einen anderen Versicherer abgewickelt wird, ist man nicht verpflichtet den Schaden zu melden.
Außerdem, auch nicht bei Teil- oder Vollkaskoschaden die innerhalb des Selbstbehaltes bleiben.
Allerdings sollte man in solchen Fällen, die Schäden dem Versicherungsvermittler und nicht dem Versicherungsunternehmen melden.
Bei Meldung direkt an den Versicherer, wird automatisch zum kommenden Versicherungsjahr eine SF-Stufenerhöhung eingestellt (Ausnahme ein Rabattretter ist vorhanden).
Gruß N.U.
Dazu braucht es gar nicht die Vollkasko und daher bleibt auch die Schadenfreiheitsklasse unberührt. Die Vollkasko beinhaltet die Teilkasko, die kommt für Glasbruch auf und würde die Heckscheibe, abzüglich einer evtl Selbstbeteiligung, bezahlen.
Allerdings kann neben dem Glasbruch auch ein Karosserieschaden vorhanden sein der dann über die Vollkasko gedeckt wäre. Man sollte dies aber lieber durchkalkulieren bevor man die Vollkasko eintreten lässt, da gibt es meist auch eine Selbstbeteiligung und die Schadenfreiheitsklasse steigt weshalb es sich oft rechnet den Schaden selbst zu bezahlen.
auf den 1. Teil deiner Antwort - Daumen hoch.
ansonsten beachte meine Antwort zu diesem Thema.
Gruß N.U.
HAllo,
bei Teilkasko die Teikoasko, die Vollkasko beinhaltet auch immer die Vollkasko, dann wird auch über Teilkasko (mit evt. Selbstbeteiligung) abgerechnet.
Beste Grüße
Dickie59
Glasbruch ist Teilkasko...
Naja, nicht nur ich schrieb dies.
Ob es nun besser ist die Versicherung bei Karosserieschäden miteinzubeziehen oder nicht hängt wohl leztendlich vom genauen Vertrag und der Versicherungsgesellschaft ab. Was ich aber nicht bedacht hab ist dass laut Versicherungsbedingungen ein Schaden gewöhnlich gemeldet werden muß, egal ob man den von der Versicherung geregelt haben möchte oder nicht.