habe mit dem Auto meines Bruders einen Unfall gebaut..Totalschaden. Wer zahlt das Auto. Ist Vollkasko versichert aber ich bin nicht als Fahrer eingetragen?

11 Antworten

Grundsätzlich schützt die Versicherung jeden berechtigten Fahrer, der einen Unfall baut. Sie zahlt den Schaden auch dann, wenn jemand anderes gefahren ist als der Autobesitzer. Allerdings wird die Versicherung deinen Bruder ziemlich sicher zur Kasse bitten. Häufige Reaktion: Die Autoversicherung bezahlt den Schaden und fordert den Betrag nach, den sie bei einem ordnungsgemäßen Eintrag in die Police bekommen hätte. Seltene, aber ebenfalls mögliche Folge: Die Versicherung verlangt vom Bruder eine Strafzahlung.

Kantenball  23.07.2018, 09:18

Unsinn?
Leider Aussage einer Versicherung

Informieren wäre Ratsam
Nick passt 👍

verreisterNutzer  23.07.2018, 09:23
@Kantenball

sorry, ihr habt natürlich Recht, mein "Unsinn" sollte woanders hin
Alles Gut, die Antwort war richtig

Kantenball  24.07.2018, 07:13

Nicht meine 🤓

Man weiß aber nicht ob der Marktführer nicht auch so handelt🤷‍♂️

schleudermaxe  24.07.2018, 06:27

.... selten so gelacht, was ist das denn bitte für eine Versicherung?

Der Marktführer jedenfalls hat so eine Orgie nicht nötig!

Kantenball  23.07.2018, 11:17

👍👍

verreisterNutzer  23.07.2018, 09:08

Unsinn

verreisterNutzer  23.07.2018, 09:26
@DerBube01

Ja, Antwort war richtig, mein Fehler

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. 

Die Versicherung kann den Schaden nicht zu übernehmen, weil eben ein Fahrer gefahren ist, der nicht eingetragen war und sagt dann eben, dass es ein Vertragsbruch eurer Seite ist. Kommt aber recht selten vor

Manch andere Versicherungen übernehmen den Schaden, lassen denjenigen der den Vollkaskovertrag unterschrieben hat, eine Vertragsstrafe zurückzahlen und verlangen rückwirkend den Betrag der fällig gewesen wäre, als wäre der Fahrer (der nicht eingetragen war) eingetragen gewesen.

Manche Versicherungen fordern nur rückwirkend den Betrag der fällig gewesen wäre, als wäre der Fahrer (der nicht eingetragen war) eingetragen gewesen. (Ich halte dieses Szenario für am wahrscheinlichsten).

Wenn ihr Glück habt, nimmt das die Versicherung ohne zu Murren an. Bei Familienangehörigen zeigen sich die Versicherungen teilweise relativ locker. Schau mal nach, ob da irgendeine Klausel drinnen ist, die Familienmitglieder mitversichert. In dem Fall muss der Name gar nicht eingetragen sein.

Letztendlich ist es ne Wundertüte, was dabei rauskommen kann.

PS: Auf die Idee, falscherweise deinen Bruder als Unfallfahrer anzugeben, solltest du nicht kommen. Wenn das rauskommt, habt ihr eine Klage wegen Versicherungsbetrugs am Hals, was richtig teuer werden kann.


Grüße

DerBube01  23.07.2018, 07:46

Oh man, die Versicherung zahlt trotzdem.

Man muss nur Rückwirkend den Beitrag zahlen, als ob der Fahrer der nicht eingetragen war, eingetragen gewesen wäre.

Zunächst einmal zahlt die Versicherung den Schaden so wie das Kfz versichert ist. Die Versicherung kann rückwirkend bis zu einem Jahr die höheren Beiträge verlangen die fällig gewesen wären, wenn du zum Fahrerkreis Personen gehört hättest. Du schuldest dem Eigentümer die höheren Beiträge die sich durch seine Rückstufung der SF Klassen ergeben sowie die Selbstbeteiligung aus der Kasko Versicherung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die VK zahlt, evtl. unter Abzug einer höheren SB und/oder rückwirkender Anpassung der Beiträge und/oder Erhebung einer Vertragsstrafe (bis zu einem Jahresbeitrag, eher selten).

Deinem Bruder gegenüber bist du zur Erstattung der SB verpflichtet, sowie des Ausgleichs der folgenden Rückstufung seiner SF Klasse. Ob er dies von dir fordern wird, weißt du besser als wird.

Wenn du einen gültigen Führerschein hast, durftest du das Fahrzeug auch fahren.

Nur dein Bruder wird ein Problem mit seiner Vollkasko-Versicherung bekommen, u.U. muss er einen Jahresbeitrag "Strafgeld" zahlen, weil er seinen Vertrag nicht eingehalten hat. Auf jeden Fall wird seine Prämie rückwirkend auf die richtige Höhe angehoben.