Wildunfall Vollkasko?
Hallo zusammen!
Mir ist heute Nacht ein Wildschwein vor's Auto gelaufen. Habe direkt die Polizei gerufen. Die haben mir dann einen Unfallbericht für die Versicherung ausgestellt.
Der Wagen ist Vollkasko versichert. Muss ich demnach mit einer Hochstufung rechnen?
Danke!
Mfg
7 Antworten
Wenn über die VK ein Schaden reguliert wird und du keinen Rabattschutz im Vertrag vereinbart hast, wird diese hochgestuft in der Tat.
Haarwild ist allerdings TK und in der TK gibt es keine SF-Klassen.
@Manfred,
nach dem du eine Bestätigung der Polizei für den Wildunfall hast, kannst du diese Bestätigung einfach deiner Kfz-Versicherung zusenden und den Schaden schildern.
Der Schaden wird durch die Teilkasko erstattet und da gibt es keine Hochstufung.
Gruß Apolon
Wie ich meine texte schreibe, entscheide ich und nicht du!
Ein Wildschaden (Haarwild) wird über die Teilkasko reguliert. Hier wirst Du nicht hoch gestuft.
Wenn es sich um einen nachgewiesenen Wildschaden handelt, kommt hierfür Deine Teilkasko-Versicherung auf! Geht aus dem Polizeibericht eindeutig hervor, dass ein Zusammenstoß mit einem Wildschwein stattgefunden hat? Ansonsten müßte es von einem zuständigen Revierförster bescheinigt werden! Deine Vollkasko bleibt hiervon unberührt! Daher findet auch keine Höherstufung des SFR-Rabattes statt! Je nach Vertragsvereinbarung mußt Du evtl. eine Selbstbeteiligung zahlen!
Fuer Wildschaeden kommt die Teilkasko auf. Es erfolgt keine Hoeherstufung in der Vollkasko.
Problematisch wird es allerdings, wenn der Schaden erst entstanden ist, nachdem man dem Wild ausgewichen ist. Fuer Schaeden, die durch das Ausweichen entstanden sind, kommt dann die Vollkasko auf und das bedeutet i.d.R. eine Hoeherstufung.
Dein 2. Absatz geht an der Beantwortung der Frage vorbei. Oder du hast diesen Satz nicht gelesen:
Habe direkt die Polizei gerufen. Die haben mir dann einen Unfallbericht für die Versicherung ausgestellt.
Wir wissen lediglich, dass ihm ein Wildschwein vors Auto gelaufen ist. Wir wissen aber bislang nicht, wie dann im weiteren Verlauf der Schaden entstanden ist.
Ist er durch den Zusammenprall mit dem Wildschwein entstanden, handelt es sich um einen Teilkaskoschaden. Ist Manfred dem Wildschwein hingegen ausgewichen und der Schaden ist dann entstanden, weil er in den Strassengraben gefahren oder gegen einen Baum geknallt ist, waere es i.d.R. kein Teilkasko- sondern ein Vollkaskoschaden.
Die Polizei, übergibt ihm nur einen Unfallbericht, wenn es sich um einen Wildschaden handelt.
Ansonsten bekommt er lediglich einen Hinweis auf die Tagebuch-Nr. und den Namen des aufnehmenden Polizeibeamten.
Und diese Informationen kann dann der Versicherer bei der Polizei anfordern.
... und dafür stellt die Polizei dann auch eine "Wildbescheinigung" aus?
Wieder etwas hinzugelernt, danke!
Wenn man die Frage des Fragestellers direkt beantwortet, das erkennt man dadurch, dass Du unter der Frage "Diese Frage beantworten" anklickst, braucht man nicht @manfred schreiben, denn das der gemeint ist, weißt der dann schon!