Beschwerdestelle auf befreiung von Rundfunkbeitragspflicht als Altersrentner mit wenig Rente?
Beziehe eine Altersrente von 840,- ich möchte mich befreien lassen, wird immer wieder abgelehnt, der Grund: ich müsste erst einen Grundsicherungsantrag bei der Kommune stellen " Harz 4 " gleich, um in den Genuss einer Befreiung bei dem Beitragsservice zu bekommen, dieses Dokoment müsste ich dann einreichen um eine Befreiung zu bekommen, einen Rentenbeleg mit der mir überwiesenen monatlichen Altersrente wird abgelehnt, da beist sich doch die Katze in den schwanz, dies vorgehensweise soll noch jemand in diesem Land verstehen, dies wird in Deutschland so Dargestellt das niemand es verstehen soll. Armes Deutschland sage ich da nur.
5 Antworten
Warum? Es gelten einfach ganz klare Regeln und Gründe, wann man vom Rundfunkbeitrag befreit werden kann.
Die stehen hier, für jedermann nachzulesen: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html
Einfach den Rentenbescheid hinschicken gilt eben nicht als ein solcher Grund. Mehr gibt's dazu nicht zusagen.
Nur wenn du aufstockend Grundsicherung im Alter bekommst, wirst du auch befreit.
Irgendwo muss ja die Grenze liegen.
Wenn du tatsächlich 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hast, musst du nicht wegen der Rundfunk-Gebühr jammern.
Entweder hast du überwiegend schwarz gearbeitet, oder du hast eine Rente, von der man auch leben kann.
Ich verstehe Deinen Unmut durchaus - und ich bin auch der Auffassung, dass es hier dem Gebührenservice bzw. den Rundfunkanstalten zu einfach gemacht wird. (Übrigens mussten derlei Prüfungen früher von den "Landesrundfunkanstalten" vorgenommen werden )
Aber - einen Anspruch auf Befreiung wirst Du ehedem wohl nur umsetzen können, wenn Dein/e Einkommen/Rente unterhalb Deines Bedarfes liegt:
Und der lässt sich recht einfach errechnen:
Regelsatz 416 €, evtl. Mehrbedarf ( 17% des RS ) bei anzuerkennendem GdB (https://www.hartziv.org/mehrbedarf/behinderte.html ) + angemessene Kosten der Unterkunft.
Solltest Du knapp darunterliegen - hättest Du eher Anspruch auf Wohngeld .
Vielleicht findest Du in diesem nachfolgenden Link noch hilfreiche Informationen:
Natürlich wird das abgelehnt, auf dem Rentenbeleg steht doch nur, wieviel Rente du ausgezahlt bekommst. Da steht nichts davon, welches sonstige Einkommen oder Vermögen du hast.
Und ob Bedürftigkeit vorliegt, entscheidet das zuständige Grundsicherungsamt.
Stelle den Grundsicherungsantrag, reiche ihn bei der Rundfunkstelle ein und gut ist. Wo ist das Problem?
Daran ist doch nichts schwer zu verstehen!
Befreit wird u.a., wer wegen zu geringem Einkommen Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen hat.
Deshalb sollst du dich an das Sozialamt wenden; dort wird dein Einkommen überprüft. Hast du Anspruch auf o.g. Leistungen, erhältst du die Befreiung von den RF-Gebühren..., nur dann!
Eine Aufstockung zur Altersrente bekomme ich nicht, wurde Abgelehnt, dafür hat man sich über 45 Jahre für diesen Staat krummgelegt das man im Alter wie ein aussätziger behandelt wird.