Beschwerdestelle auf befreiung von Rundfunkbeitragspflicht als Altersrentner mit wenig Rente?

5 Antworten

Nur wenn du aufstockend Grundsicherung im Alter bekommst, wirst du auch befreit.

Irgendwo muss ja die Grenze liegen.

esistso24 
Beitragsersteller
 17.09.2018, 11:59

Eine Aufstockung zur Altersrente bekomme ich nicht, wurde Abgelehnt, dafür hat man sich über 45 Jahre für diesen Staat krummgelegt das man im Alter wie ein aussätziger behandelt wird.

DerHans  17.09.2018, 12:03
@esistso24

Wenn du tatsächlich 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hast, musst du nicht wegen der Rundfunk-Gebühr jammern.

Entweder hast du überwiegend schwarz gearbeitet, oder du hast eine Rente, von der man auch leben kann.

Ich verstehe Deinen Unmut durchaus - und ich bin auch der Auffassung, dass es hier dem Gebührenservice bzw. den Rundfunkanstalten zu einfach gemacht wird. (Übrigens mussten derlei Prüfungen früher von den "Landesrundfunkanstalten" vorgenommen werden )

Aber - einen Anspruch auf Befreiung wirst Du ehedem wohl nur umsetzen können, wenn Dein/e Einkommen/Rente unterhalb Deines Bedarfes liegt:

Und der lässt sich recht einfach errechnen:

Regelsatz 416 €, evtl. Mehrbedarf ( 17% des RS ) bei anzuerkennendem GdB (https://www.hartziv.org/mehrbedarf/behinderte.html ) + angemessene Kosten der Unterkunft.

Solltest Du knapp darunterliegen - hättest Du eher Anspruch auf Wohngeld .

Vielleicht findest Du in diesem nachfolgenden Link noch hilfreiche Informationen:

https://www.vexcash.com/blog/gez-befreiung/

Natürlich wird das abgelehnt, auf dem Rentenbeleg steht doch nur, wieviel Rente du ausgezahlt bekommst. Da steht nichts davon, welches sonstige Einkommen oder Vermögen du hast.

Und ob Bedürftigkeit vorliegt, entscheidet das zuständige Grundsicherungsamt.

Stelle den Grundsicherungsantrag, reiche ihn bei der Rundfunkstelle ein und gut ist. Wo ist das Problem?

Daran ist doch nichts schwer zu verstehen!

Befreit wird u.a., wer wegen zu geringem Einkommen Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen hat.

Deshalb sollst du dich an das Sozialamt wenden; dort wird dein Einkommen überprüft. Hast du Anspruch auf o.g. Leistungen, erhältst du die Befreiung von den RF-Gebühren..., nur dann!