Beitragsbefreiung GEZ durch Bafög?
Hallo,
Meine Mitbewohnerin und ich haben beide Bafög beantragt, leider bekommt sie keins (bei mir kam noch keine Antwort). Bei der GEZ kann man ja eine Beitragsbefreiung beantragen. Jetzt ist die Frage reicht das wenn nur eine Person das beantragt (weil wenn dann bekommt ja nur einer von uns Bafög) oder müssen beide das beantragen??
6 Antworten
Wenn nur einer der Bewohner sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann, dann bleibt der andere WG Bewohner trotzdem in der Pflicht. Eine Befreiung gilt also nur für die eine Person. Ihr müsst also beide Bafög bekommen um euch befreien lassen zu können, eine reicht nicht.
Wenn nur einer BAföG hat, muss die andere Person trotzdem zahlen.
Ich habe damals in meiner WG BAföG bekommen und meine beiden Mitbewohnerinnen nicht. Ich habe so würde meine "gez-Nummer" befreien lassen. Eigentlich ging das auch schon damals nicht, aber wir haben die einfach angegeben. Hat damals geklappt. Die beiden haben nix mehr von der GEZ gehört bis ich ausgezogen bin.
Pro Wohnung muss grundsätzlich einmal der Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Wenn ein WG-Mitglied wegen BAfög-Bezug befreit ist, muss das andere WG-Mitglied den ganzen Rundfunkbeitrag alleine zahlen und kann auch nicht vom WG-Partner die Beteiligung zur Hälfte fordern.
Solltest du also BAföG bekommen, musst du keinen Rundfunkbeitrag zahlen, aber deine Mitbewohnerin schon. Bekommst du auch kein BAföG, muss eine angemeldet sein und die andere zahlt ihr den halben Beitrag.
In einer WG müssen alle dort gemeldeten Bewohner die Rundfunkbefreiung separat beantragen , wenn die entsprechenden Befreiungsgründe jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits per Bescheinigung / Leistung(bewilligungs)nachweis vorliegen .
Sonst ist das WG - Member ohne ( rechtzeitig ) gestellten Befreiungsantrag zumindest zeitweilig erst mal in der Uhr bei der Beitragspflicht .
Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selber, seinen Ehepartner/in, seinen beim Standesamt eingetragenen Lebenspartner und die Kinder des Antragstellers ( bis 25). Alle weiteren Personen im Haushalt müssen zahlen.