Wer hat schon Erfahrungen mit "Ankündigung der zwangsvollstreckung" der GEZ gemacht?

12 Antworten

Die GEZ gibt es seit 1.1.2013 nicht mehr. Sollte also GEZ auf dem Briefkopf stehen, dann kannst du das Schreiben tatsächlich vergessen, dann gehört das angegebene Konto einem Betrüger. Kommt der Brief aber von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und du hast schon vorher Erinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnungen von dort bekommen, dann solltest du tatsächlich schnellstens bezahlen. Es ist nicht nur so, dass dann bald der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür steht und neben den geschuldeten Beiträgen auch noch seine Kosten von dir verlangt, die Nichtzahlung geschuldeter Rundfunkbeiträge stellt auch noch eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € bedroht ist. Ich habe jede Menge Erfahrung damit.

playerdenn22 
Beitragsersteller
 14.01.2015, 08:54

In wie fern haben sie jede Menge Erfahrung damit?

Als ein mitarbeiter schätze ich. Denn sie machen hier nichts anderes als Angst zu verbreitern und Leute zu zahlung zu zwingen. Sie antworten NUR auf GEZ Fragen und immer gleich!

Kann einfach nicht glauben, dass man so viele gesetze über den Rundfunk kennt und den ganzen tag nur die Leute drauf hinweist, wie wichtig es ist dieses system zu finanzieren.

Danke, aber nein danke!

Die Frage ist, ob Du Deine in Rechnung gestellten Gebühren bezahlt hast oder nicht. Es ist leider so, dass relativ schnell nach dem Bezug einer Wohnung die Rechnung zu den Rundfunk- und Fernsehgebühren kommt. Bezahlt man diese nicht, kommen irgendwann Mahnungen und schließlich auch die Androhung der Zwangsvollstreckung. Wenn Du also die geforderten Gebühren nicht bezahlt hast, kann es bald wirklich Ärger geben. Zahlst Du aber Deine Gebühren, dann setze Dich mit der entsprechenden Buchhaltung in Verbindung und kläre das Mißverständnis.

Du solltest ja selbst am besten wissen, ob Beiträge ausstehen oder Du in der Zahlung im Rückstand bist. Wenn Du im Rückstand sein solltest, dann kommt es garantiert zur Vollstreckung und es wird für Dich nur immer teurer.

playerdenn22 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 11:19

bitte mein Beitrag RICHTIG lesen!

gerd1011  13.01.2015, 11:45
@playerdenn22

habe ich! Aber es fehlen paar wichtige fakten

Vielleicht solltest Du etwas mehr Angaben machen und die Sachlage vollständig schildern.

Hat es vorher einen Schriftwechsel gegeben? Worum geht es überhaupt?

Niemand, auch die ehemalige GEZ nicht, verschickt ohne vorherigen Schriftwechsel eine "Ankündigung einer Zwangsvollstreckung".

Zunächst mal gibt es die GEZ nicht mehr. Sollte da tatsächlich GEZ auf dem Briefkopf stehen, dann kannst du das getrost in den Müll werfen. Kommt aber der Brief von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und die Forderung ist berechtigt, dann solltest du tatsächlich schnellstens bezahlen. Ansonsten steht bald der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür und das kostet auch wieder.

Condorcondor  27.04.2015, 21:43

Man muss unterscheiden zwischen der Zahlungsverweigerung der bisherigen sog. "Rundfunkgebühren" (bis 31.12.2012) und der Zahlungsverweigerung der durch mehrere Gutachten eindeutig als verfassungswidrig eingestuften vollkommen nutzungs- und geräteUNabhängigen Rundfunk-*ZWECKsteuer* - euphemistisch bezeichnet als "Rundfunkbeitrag" (seit 01.01.2013).

Betrifft es noch "RundfunkGEBÜHREN" von vor 01.01.2013, dann ist das anders zu bewerten als eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" der seit 01.01.2013 gültigen sogenannten "RundfunkBEITRÄGE", da die Rechtsgrundlage/ die Zahlungstatbestände andere sind.

Es ist derzeit aber augenscheinlich METHODE:

1) VERSTÄRKT und SOVIEL wie möglich noch ausstehende "RundfunkGEBÜHREN" von *vor* dem 01.01.2013 noch BEIZUTREIBEN, denn da haben die noch eine "gewisse Chance" - jedenfalls höher, als bei der neuen (Un-)Rechtsgrundlage, dem sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".

Es ist augenscheinlich *außerdem* Methode bzw. rechtlich angreifbare UNSITTE

2) Die Beitreibung noch ausstehender sogenannter

"RundfunkGEBÜHREN" von *vor* dem 01.01.2013

zu ***VERMENGEN*** mit den

seit 01.01.2013 auf einer ***VÖLLIG ANDEREN*** (Un-)Rechtsgrundlage basierenden sogenannten

"RundfunkBEITRÄGEN".

Ein ***UNDING***!!!

Denn das eine hat mit dem anderen ***NICHTS*** zu tun

playerdenn22 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 11:18

bitte mein Beitrag RICHTIG lesen!

Kandahar  13.01.2015, 11:33
@playerdenn22

Bitte erst mal korrekt schreiben und dann nachdenken. Eine berechtigte Forderung muss man zahlen, tut man das nicht, dann muss man mit den Folgen klarkommen. Motzen hilft da nicht!

Zyogen  13.01.2015, 11:45
@playerdenn22

Dann lies doch auch die Antwort richtig: Es wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden.

mepeisen  13.01.2015, 12:58
@playerdenn22

Nur weil dir eine Antwort nicht passt, bedeutet das nicht, dass sie verkehrt wäre o.ä.