Autokauf arglistige Täuschung?

3 Antworten

Das mit den Vorbesitzern ist eigentlich bei Briefübergabe erkennbar (will damit den Verkäufer nicht in Schutz nehmen, denn es ist ein wichtiger Unterschied, ob 4. oder 1. Hand-Fahrzeug)

Schwierig wird es mit der Software.

Hier muss man beweisen, dass die Software vom Verkäufer aufgespielt wurde. Noch schwieriger wird es, diese Schäden allein dem Tuning zuzuschreiben.

Eine Zylinderkopfdichtung sowie Zündkerzen/Zündspulen "können" auch so kaputtgehen. Eine Beweisführung ohne gesicherte Tatsachen wird schwer werden. Aus dem geschilderten Sachverhalt lässt es sich zumindest (noch) nicht ableiten.

Da es in diesem Fall kein "Billigfahrzeug" ist, wird auch der Streitwert vor Gericht sowie die Anwaltsgebühr nicht gerade gering ausfallen. (Was dann lediglich egal wäre, wenn man zu 100% gewinnt.)

Sofern die von dir gemachten Angaben exakt so der Wahrheit entsprechen, bist du im Recht.

4 statt 1 Vorbesitzer stellen einen Mangel dar. Die Softwareoptimierung ebenso.

4 statt 1 Vorbesitzer sind auch etwas das sich nicht „reparieren" lässt. Die Schäden die durch die Softwareoptimierung entstanden sind, werden sich zudem nicht beziffern lassen.

Auf Basis der gegebenen Infos denke ich mal, dass du schon relativ gute Chancen hast, den Kaufvertrag erfolgreich anzufechten.

TheAldiMan 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 11:56

Ja die Angaben stimmen!

Vando  24.07.2020, 11:57
@TheAldiMan

Danke aber das musst du mir nicht sagen. Ich hab das geschrieben, damit ich meinerseits eine wahre Aussage mache.

TheAldiMan 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 11:58
@Vando

Ja ich werde mir einen Anwalt suche müssen! Trotzdem Danke

Deiner Schilderung nach kommt das einer arglistigen Täuschung schon ziemlich nahe. Such Dir einen Anwalt oder bemühe deine Rechtschutzversicherung - subitto! - wenn du dein Recht durchsetzen willst.

TheAldiMan 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 11:56

Problem ist ich habe keinen Rechtschutz.. sollte es in die Hose gehen was ich nicht glaube?

Vando  24.07.2020, 11:59
@TheAldiMan

Ich würde die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs größer als die des Misserfolgs ansehen.

tenno5034  24.07.2020, 12:55
@Vando

Du kannst für eine, maximal zwei Stunden Beratung beim Rechtsanwald eine "Erstmeinung zur Sachlage" einholen. Das solltest du dir leisten, finde ich!

Und dem Verkäufer dann einen Tritt verpassen, der schmerzt. Da könnte nämlich System dahinter stecken. Dann wäre es "gewerbsmässiger Betrug".