Autokauf arglistige Täuschung?
Hallo Leute,
ich habe vor 1 Monat einen BMW M235i gekauft. Jetzt zu meinem Anliegen.. Das Auto wurde mit 1 Vorbesitzer ausgeschrieben hat aber 4 Vorbesitzer bei 60.000 Kilometern. Dazu kommt, dass das Auto jetzt kaputte Zündkerzen und Zündspulen hat sowie eine kaputte Zylinderkopfdichtung. Da fragt man sich warum? Der Grund ist eine nicht eingetragene Softwareoptimierung des Verkäufers.. Der Händler verweigert jede Zahlung und kommt immer wieder mit komischen Deals. Bin ich hier im Recht? Es steht nichts von einer Optimierung im Vertrag! Außerdem habe ich 1 Jahr Gewährleistung und Garantie und im Vertrag sind auch keine Vorhalter verzeichnet, da es sich um einen 0815 Vertrag handelt. Der Verkäufer hat mich so mit dem Auto geblendet, dass ich diese Täuschung nicht erkannt habe. Bitte um Hilfe!
3 Antworten
Das mit den Vorbesitzern ist eigentlich bei Briefübergabe erkennbar (will damit den Verkäufer nicht in Schutz nehmen, denn es ist ein wichtiger Unterschied, ob 4. oder 1. Hand-Fahrzeug)
Schwierig wird es mit der Software.
Hier muss man beweisen, dass die Software vom Verkäufer aufgespielt wurde. Noch schwieriger wird es, diese Schäden allein dem Tuning zuzuschreiben.
Eine Zylinderkopfdichtung sowie Zündkerzen/Zündspulen "können" auch so kaputtgehen. Eine Beweisführung ohne gesicherte Tatsachen wird schwer werden. Aus dem geschilderten Sachverhalt lässt es sich zumindest (noch) nicht ableiten.
Da es in diesem Fall kein "Billigfahrzeug" ist, wird auch der Streitwert vor Gericht sowie die Anwaltsgebühr nicht gerade gering ausfallen. (Was dann lediglich egal wäre, wenn man zu 100% gewinnt.)
Sofern die von dir gemachten Angaben exakt so der Wahrheit entsprechen, bist du im Recht.
4 statt 1 Vorbesitzer stellen einen Mangel dar. Die Softwareoptimierung ebenso.
4 statt 1 Vorbesitzer sind auch etwas das sich nicht „reparieren" lässt. Die Schäden die durch die Softwareoptimierung entstanden sind, werden sich zudem nicht beziffern lassen.
Auf Basis der gegebenen Infos denke ich mal, dass du schon relativ gute Chancen hast, den Kaufvertrag erfolgreich anzufechten.
Danke aber das musst du mir nicht sagen. Ich hab das geschrieben, damit ich meinerseits eine wahre Aussage mache.
Ja ich werde mir einen Anwalt suche müssen! Trotzdem Danke
Deiner Schilderung nach kommt das einer arglistigen Täuschung schon ziemlich nahe. Such Dir einen Anwalt oder bemühe deine Rechtschutzversicherung - subitto! - wenn du dein Recht durchsetzen willst.
Problem ist ich habe keinen Rechtschutz.. sollte es in die Hose gehen was ich nicht glaube?
Ich würde die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs größer als die des Misserfolgs ansehen.
Du kannst für eine, maximal zwei Stunden Beratung beim Rechtsanwald eine "Erstmeinung zur Sachlage" einholen. Das solltest du dir leisten, finde ich!
Und dem Verkäufer dann einen Tritt verpassen, der schmerzt. Da könnte nämlich System dahinter stecken. Dann wäre es "gewerbsmässiger Betrug".
Ja die Angaben stimmen!