Unterschied zwischen Vorhalter und Vorbesitzer
Hallo zusammen,
Sind die Vorhalter, die in einem Fahrzeugbrief eingetragen sind, die Personen, denen das Auto gehört hat? Und was ist ein Vorbesitzer? z. B Jemand der das Auto geleast hatte?
5 Antworten
Ich habe das Wort zwar noch nie gehört, aber eigentlich ist "Vorhalter" auch richtiger als "Vorbesitzer". Das sind die Menschen, auf die das Fahrzeug vorher zugelassen war, eben die vorherigen Halter. Man kann nämlich auch Besitzer eines Fahrzeuges sein, ohne das das Fahrzeug auf einen zugelassen ist.
Danke. Weiter würde ich noch gerne wissen, die Anzahl der Vorhalter, die in einem Brief stehen, ist gleich der Anzahl der vorherigen Besitzer?
Der Vorhalter ist der letzte Eintrag im Fahrzeugbrief. Halter muß aber theoretisch nicht identisch mit dem Besitzer sein. Wenn z.B. Mann das Fahrzeug kauft und auf seine Schwester zuläßt, ist Mann lt. Kaufvertrag Besitzer und Schwester lt. Fahrzeugbrief Halterin.
Also grundsätzlich ist der rechtliche Begriff des Halters, der jenige, der das Auto auf seinen Namen angemeldet hat. Dieser muss nicht der jenige sein, dem das Auto gehört. Mein Auto gehört mir, also bin ich der Besitzer, da es früher aber auf meinen Vater bei Straßenverkehrsamt und Versicherung angemeldet war, war er der Halter.
Eigentümer = der jenige, dem eine Sache wertmäßig gehört
Besitzer = der jenige, der sie körperlich hat
Halter = bei Autos ist dad der jenige, auf den es beim Straßenverkehrsamt angemeldet ist
Der Halter müß nicht der Besitzer sein. In der Zulassungsbescheinigung 1 steht meistens der Leasingnehmer. Besitzer ist allerdings der Leasinggeber. Das wird unabhängig von der ZLB vertraglich geregelt.