Unterschied zwischen Vorhalter und Vorbesitzer
Hallo zusammen,
Sind die Vorhalter, die in einem Fahrzeugbrief eingetragen sind, die Personen, denen das Auto gehört hat? Und was ist ein Vorbesitzer? z. B Jemand der das Auto geleast hatte?
5 Antworten
Ich habe das Wort zwar noch nie gehört, aber eigentlich ist "Vorhalter" auch richtiger als "Vorbesitzer". Das sind die Menschen, auf die das Fahrzeug vorher zugelassen war, eben die vorherigen Halter. Man kann nämlich auch Besitzer eines Fahrzeuges sein, ohne das das Fahrzeug auf einen zugelassen ist.
Danke. Weiter würde ich noch gerne wissen, die Anzahl der Vorhalter, die in einem Brief stehen, ist gleich der Anzahl der vorherigen Besitzer?
Im Regelfall sicher. Aber wie gesagt: Theoretisch kann ein Besitzer das KFZ x-mal auf verschiedene Halter zulassen. Was weiß ich, wegen Versicherungsprämien oder HartzIV-Bezug oder so.
Der Vorhalter ist der letzte Eintrag im Fahrzeugbrief. Halter muß aber theoretisch nicht identisch mit dem Besitzer sein. Wenn z.B. Mann das Fahrzeug kauft und auf seine Schwester zuläßt, ist Mann lt. Kaufvertrag Besitzer und Schwester lt. Fahrzeugbrief Halterin.
Also ich reite ja gerne 'mal auf Worten herum... Eigentümer und Besitzer sind schon gleichbedeutend. Was Du meinst, wären dann noch Nutzer oder Gewahrsamsinhaber.
Nein, sind sie nicht. Wenn Du im Supermarkt Ware in Deinen Wagen legst, wirst Du in dem Moment Besitzer der Ware. klingt komisch, ist aber so. Eigentum erwirbst Du aber erst, wenn du die Ware bezahlt hast.
Gleiches mit Diebesgut: Das kann man zwar in seinem Besitz haben (und damit Besitzer sein), man kann aber kein Eigentum daran erwerben, weil dies bei gestohlenen Sachen nicht geht. Da gibts nen definitiven Unterschied zwischen den Worten.
Also grundsätzlich ist der rechtliche Begriff des Halters, der jenige, der das Auto auf seinen Namen angemeldet hat. Dieser muss nicht der jenige sein, dem das Auto gehört. Mein Auto gehört mir, also bin ich der Besitzer, da es früher aber auf meinen Vater bei Straßenverkehrsamt und Versicherung angemeldet war, war er der Halter.
Eigentümer = der jenige, dem eine Sache wertmäßig gehört
Besitzer = der jenige, der sie körperlich hat
Halter = bei Autos ist dad der jenige, auf den es beim Straßenverkehrsamt angemeldet ist
Der Halter müß nicht der Besitzer sein. In der Zulassungsbescheinigung 1 steht meistens der Leasingnehmer. Besitzer ist allerdings der Leasinggeber. Das wird unabhängig von der ZLB vertraglich geregelt.
Der Kaufvertrag sagt etwas über den Eigentümer, nicht über den Besitzer aus. Besitzer ist der, der eine Sache tatsächlich in seinem Besitz hat, also darüber verfügt.