Anzeige Betrug / Arglistige Täuschung
Hallo, fogender Fall..
Verkauf von Ware ( von Privat an Privat)
bezahlt (nach 6 Wochen)
Ware wird versendet / versichert
Ware kommt an und gefällt dem Käufer nicht, bzw meinte es wäre alles Kaputt bzw zu klein oder groß usw
Käufer will sein Geld zurück haben
Jetzt Anzeige wegen Betrug....
Kommt der Käufer damit durch?????
Soll ich am Montag zum Anwalt gehen?
8 Antworten
Hallo ! Hatte bei Ebay auch amal so einen "Experten " Ich denke da brauchst du dir keine Sorgen machen der Mensch hat doch die ware sicher Vorher auf Bildern gesehen und dem Kauf Zugestimmt . Wenn die Ware da defekt oder zu klein Ankommt was ist das dein Problem dann soll der seine Augen aufmachen und die Beschreibung richtig Lesen Wenn du etwas Verkaufst im Internet immer drunterschreiben das es ein Privatverkauf ist und keine Gewährleistung gibt das ist die Sichere SEite und das es Kaputt gewesen sein soll woher will denn der Wissen das es nicht auf dem Transportweg Passiert ist Denke nicht das der zum anwalt rennt und wenn der doch so dreißt ist sofort per Einschreiben Wiederspruch einlegen und wenn du die Bilder (Falls Vorhanden )vom Vor dem Verkauf noch hast Abzüge dazu legen als Beweis und dann sieht der gute Mensch da ganz schön alt Aus ! Gibt halt solche Menschen und die wird die Gesellschaft auch leider nicht los ! Alles wird Gut!
das kann man mit den infos schwer beurteilen. dafür braucht man auch die auktion dazu. wenn der artikel in der sache mit der beschreibung der auktion übereinstimmt, dann kann der käufer so oft zur polizei rennen wie er möchte. private verkäufer müssen keine ware zurück nehmen, ausser eben wenn sie tatsächlich nicht so ist wie beschrieben bzw eben beschädigt. sollte die ware ok gewesen und tatsächlich beschädigt beim käufer angekommen sein, dann muss man sich an das transportunternehmen wenden
Hängt davon ab, ob du die Waren richtig beschrieben hast. Wenn du gemogelt hast, dann hat natürlich er recht, ansonsten kannst du recht gelassen sein. Zum Anwalt oder Konsumentenschutzzentrale solltest du aber trotzdem.
Ja, habe ich.
Ich habe geschrieben, das die Sachen alle gebraucht waren mit Üblichen gebrachspuren, und 2 neuen Jacken die ich nur gewaschen habe.
Habe es nicht über ebay verkauft.
Habe alle Mails und Bilder von den Sachen noch
Jetzt betroht die Dame mich sogar
dann lass sie drohen und gut, schreib ihr eine letzte email wo drin steht das du die ware nicht zurück nimmst etc und dann ignoriere sie. sollte sie einen schaden an der ware reklamieren, dann lass dir bilder von diesem schaden senden, dass sollte ja kein problem sein. viele wollen auf diesen weg auch den preis drücken oder sind knatzig weil die ware nicht so ist wie sie es sich gewünscht haben (passt nicht etc)
Betrug ist ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht (also Vorsatz) das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt. § 263 Stgb.
Wenn es sich so verhält, wie du es beschrieben hast, ist das keinesfalls Betrug. Ein Anzeiger wird sicher auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden.
Dann lass sie drohen.
Übliche Gebrauchsspuren ist Auslegungssache, allerdings darfst Du niemals Ware als neu verkaufen, denn das können nur gewerbliche Händler. Sobald Du als Endverbraucher selbst etwas gekauft hast, ist es nur noch neuwertig, auch wenn Du die Sache nie in Benutzung hattest.