Kugelkäferbefall im neu erworbenen Haus - wer muss zahlen?

3 Antworten

Hallo,

es handelt sich wohl um arglistige Täuschung, die ihr mit dem Angebot auch nachweisen könnt.

Landgericht Coburg, AZ: 22 O 509/03 

- Der Verkäufer einer Gebrauchtimmobilie kann nur dann für Mängel haftbar gemacht werden, wenn ihm der Käufer das arglistige Verschweigen dieser Schäden nachweisen kann. Allerdings: Ein Gewährleistungs-Ausschluss muss im Immobilien-Kaufvertrag vereinbart werden, sonst haftet der Verkäufer auch ohne Arglist. So musste der Verkäufer eines Altbaus nicht für einen Schädlingsbefall im Dachstuhl (Holzwurm) aufkommen, nachdem ihm der Käufer unterstellt hatte, von einem Befall gewusst zu haben, da Spuren von einem Versuch der Schädlingsbekämpfung gefunden wurden. Das Gericht glaubte dem Verkäufer, der argumentierte, die Spuren könnten auch von einem Mieter stammen.

Quelle:

http://www.rentokil.de/rechtstipps-und-steuer/gerichtsurteile/

Da wird wohl der Verkäufer grade stehen müssen, inklusive den noch zusätzlich entstehenden Kosten, denn das Haus dürfte nicht bewohnbar sein, solange der Kammerjäger arbeitet.

Eine Rechtschutzversicherung wäre wohl nicht schlecht.

Diese Information, hätte Euch der Vorbesitzer mitteilen müssen. Da hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.

franneck1989  02.11.2016, 12:59

Nö, zum Anwalt braucht man da noch nicht zu gehen. Die Forderung kann man auch erstmal selbst formulieren

HeikePlauner  02.11.2016, 18:59
@franneck1989

Der Vorbesitzer scheint doch ein ganz betrügerischer Zeitgenosse zu sein. Ich gehe nicht davon aus, dass er sich was davon annimmt, wenn die neuen Besitzer ihm ein Schreiben senden. Würde mich nicht wundern, wenn das vor Gericht landet und er sich noch perfide Gründe aussucht, weshalb die jetzigen Besitzer nie informiert wurden, oder er hat dann auf einmal selektive Demenz.