Kugelkäferbefall im neu erworbenen Haus - wer muss zahlen?
Liebe Community, wir haben grade ein altes Haus gekauft und in den ersten Umbautagen festgestellt, dass wir einen Kugelkäferbefall im ganzen Haus haben. Heute war der Kammerjäger da und hat sich die ganze Sache angeschaut. Er meinte, dass er das Haus und den Befall bereits kennt und dem Vorbesitzer auch ein Angebot gemacht hat, das er aber nie wahrgenommen hat. Der Verkäufer hat uns von diesem Schädlingsbefall aber nichts erzählt....und nun? Kosten: etwa 1000 Euro. War das arglistige Täuschung? Das Angebot, das für den Vorbesitzer erstellt wurde, bekommen wir jetzt auch zugeschickt. Zusammen mit einem neuen Angebot. Wer muss zahlen? Was meint ihr?
3 Antworten
Hallo,
es handelt sich wohl um arglistige Täuschung, die ihr mit dem Angebot auch nachweisen könnt.
Landgericht Coburg, AZ: 22 O 509/03
- Der Verkäufer einer Gebrauchtimmobilie kann nur dann für Mängel haftbar gemacht werden, wenn ihm der Käufer das arglistige Verschweigen dieser Schäden nachweisen kann. Allerdings: Ein Gewährleistungs-Ausschluss muss im Immobilien-Kaufvertrag vereinbart werden, sonst haftet der Verkäufer auch ohne Arglist. So musste der Verkäufer eines Altbaus nicht für einen Schädlingsbefall im Dachstuhl (Holzwurm) aufkommen, nachdem ihm der Käufer unterstellt hatte, von einem Befall gewusst zu haben, da Spuren von einem Versuch der Schädlingsbekämpfung gefunden wurden. Das Gericht glaubte dem Verkäufer, der argumentierte, die Spuren könnten auch von einem Mieter stammen.
Quelle:
http://www.rentokil.de/rechtstipps-und-steuer/gerichtsurteile/
Da wird wohl der Verkäufer grade stehen müssen, inklusive den noch zusätzlich entstehenden Kosten, denn das Haus dürfte nicht bewohnbar sein, solange der Kammerjäger arbeitet.
Eine Rechtschutzversicherung wäre wohl nicht schlecht.
Diese Information, hätte Euch der Vorbesitzer mitteilen müssen. Da hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.
Der Vorbesitzer scheint doch ein ganz betrügerischer Zeitgenosse zu sein. Ich gehe nicht davon aus, dass er sich was davon annimmt, wenn die neuen Besitzer ihm ein Schreiben senden. Würde mich nicht wundern, wenn das vor Gericht landet und er sich noch perfide Gründe aussucht, weshalb die jetzigen Besitzer nie informiert wurden, oder er hat dann auf einmal selektive Demenz.
Ungezieferbefall muss meiner Meinung nach schon offenbarungspflichtig. Ich sage, es handelt sich um einen arglistig verschwiegenen Mangel. Von daher haftet der Verkäufer.
Nö, zum Anwalt braucht man da noch nicht zu gehen. Die Forderung kann man auch erstmal selbst formulieren