Auto privat verkauft, nun wird mir arglistige Täuschung unterstellt?
Guten Tag mein Vater ende September 2015 sein altes Auto Bj1999 für 900€ verkauft. Heute hat sich der damalige Käufer gemeldet und sagte er solle das Auto für 800€ zurücknehmen, sonst würde einen Anwalt wegen arglistige Täuschung einschalten. Der Käufer behauptet, das Auto würde viel Öl verlieren und aus dem Auspuff würde rauch rauskommen. Mein Vater und der Käufer haben den Kaufvertrag selbst geschrieben in dem steht.,, Fahrzeug wie gesehen, probegefahren, ohne spätere Reklamation übernommen für einen Betrag von 900 € in bar.´´ Nun meine Frage haben wir rechtlich was zu befürchten? Beim Verkauf waren uns diesbezüglich keinerlei Mängel bekannt.
8 Antworten
Er soll den Käufer doch klagen lassen. Dafür muss dieser erst einmal einen Anwalt einschalten und in Vorleistung gehen. Das wird er sehr schnell als sinnlos ansehen.
Dass ein 16 Jahre altes Auto Öl verlieren kann, ist vollkommen normal. Und aus JEDEM Auspuff kommt Rauch.
Wenn die nicht am Tag danach kommen, sieht es finster aus. Bei 900 Euro für einen 16 Jahre alten PKW gibt es keine Gewährleistung mehr.
Dazu steht "wie gesehen und probegefahren" im Vertrag und damit sit es gut.
Dann soll mal der Käufer die arglistige Täuschung beweisen, dann er muss das und nicht du und das geht nur über ein Gutachten.
gekauft wie gesehen ist eine Klauseln, die die Gewährleistung ausschließt. Haften musst du nur, wenn du von den Schäden vorher wusstest du dich verschwiegen hast aber wie geschrieben, dass muss der Verkäufer beweisen. Außerdem ist es schon eigenartig, bei solch einen Mangel (Rauch) erst nach einem Monat zu kommen, dies fällt sofort auf.
Ihr habt nichts zu befürchten, man kann "gekauft wie gesehen" zwischen normalen Leuten machen. Ihr seid ja kein Unternehmen. http://www.jurarat.de/gekauft-wie-gesehen-aus-rechtlicher-hinsicht
Dann stellt sich doch die Frage: Was ist das jetzt für ein Schaden. Er hat das Fahrzeug inziwschen 1 Monat gefahren. Es ist ein altes Auto. Soll er doch ein Gutachten machen lassen, und beweisen, dass es sich um einen "verdeckten" Mangel gehandelt hat.
so seh ich das auch wenn der mangel direkt nach dem kauf eingetreten wäre, hätte man ja darüber reden können, aber der herr ist ja wie gesagt schon 500 km und 4 wochen lang ohne mangel am auto gefahren...ich ärgere mich nur über den kaufvertrag, da diser die ein oder andere frage offen lässt :/ was das rechtliche angeht
Nein, bei einem Privatverkauf ist der Vertrag "gekauft wie gesehen" gültig.
danke allerdings habe ich jetzt in dem link folgendes gelesen,,Liegt jedoch ein Mangel vor, der bei ordnungsgemäßer Besichtigung nicht aufgefallen ist bzw. nicht auffallen konnte, kann sich der Verkäufer mit seinem Haftungsausschluss nicht von seinen Gewährleistungspflichten befreien.´´
Das macht mich etwas unsicher.