Wie verhält es sich bei Arglistiger Täuschung beim Handykauf?
ich hab vor kurzem ein Handy über Kleinanzeigen gekauft und war so weit ganz zufrieden. Es roch etwas nach Rauch, was nicht angegeben war aber damit konnte ich leben. Das Handy hatte einen sehr schlechten Akku, deshalb musste ich diesen tauschen. Als ich zum ersten Mal mit diesem Handy telefoniert hatte fiel auf, dass man nur sehr schwer hören kann, weil der Hörer verdreckt war und nur mäßig wieder sauber zu bekommen war. Dieses Problem war dem Vorbesitzer bekannt doch hat dies nicht angegeben. Da nach eigener Aussage: "keine einschränkungen aufgefallen sind". Meine Partnerin hat dieses Problem bestätigt und es kann nicht durch die reparatur aufgetreten sein, da sich nachweislich dreck an dieser Stelle befindet.
Ich gehe von Arglistiger Täuschung aus. Müsste der Vorbesitzer das gerät zurück nehmen oder eine entschädigung leisten, wenn der tatbestand der arglistigen täuschung begründen kann? oder der gleichen obwohl ich bereits das Handy in seiner Form verändert habe?
5 Antworten
Arglist setzt nicht nur Vorsatz, sondern auch Schädigungsabsicht voraus.
Weißt Du, ob der Verkäufer oft mit seinem Smartphone telefoniert hat? Erstaunlich viele Menschen nutzen so ein Teil nur für Internetanwendungen.
Darüber hinaus ist es Wertungssache, was schwer zu hören bedeutet. Möglicherweise hat sich der Verkäufer so daran gewöhnt, dass er das für den Normalzustand hält.
Wie alt ist das Gerät überhaupt? Ab einer gewissen Nutzungsdauer sind Verschmutzungen nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Du hast den Akku getauscht wodurch es nicht mehr im Kaufzustand ist, da hast Du jetzt ganz schlechte Karten, der Verkäufer wird behaupten die Mängel sind ursächlich auf Deine Bastelarbeiten zurückzuführen.
Wenn du eine Forderung damit begründen willst, musst du halt nachweisen, dass ein Mangel vorliegt, der dem Verkäufer bekannt war und den er dir verschwiegen hat.
In der Praxis fast unmöglich.
Bei einem Privatverkauf hat der Käufer die Last nachzuweisen dass der Fehler 1. schon vor Übergabe an das Transportunternehmen vorlag und, weil du arglistige Täuschung unterstellst, 2. der Vk vom Mangel gewusst hat und diesen nicht kommunizierte.
IdR ist beides schwer und aufwändig.
Kleinanzeigen ist ein schlechter Ort für Versandgeschäfte. Kleinanzeigen ist gut für Selbstabholung.
Dazu müsstest du schon irgendwie beweisen können, dass das absichtlich verschwiegen wurde.
Ich zum Beispiel telefoniere nie mit meinem Smartphone, da ich telefonieren hasse.
Mir würde es daher nicht auffallen wenn die Lautsprecher irgendwie verdreckt wären, bzw. man da kaum noch jemanden versteht.